Kapo Basel-Stadt informiert zum Thema Sicherheitsgurt
Der Sicherheitsgurt ist eine der wichtigsten Massnahmen zur Verringerung von unfallbedingten Todesfällen und Verletzungen im Strassenverkehr.
In der Schweiz ist der Sicherheitsgurt auf den Vordersitzen seit 1981 zwingend vorgeschrieben, seit 1994 auch auf den Rücksitzen.
Car-Insassen müssen sich seit 1999 anschnallen. Generell gilt: Bei Fahrzeugen, die mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sind, müssen Führer und mitfahrende Personen die vorhandenen Sicherheitsgurte während der Fahrt tragen. Fahrzeugführerinnen und -führer haben sicherzustellen, dass Kinder unter 12 Jahren ordnungsgemäss gesichert sind. Lenkerinnen und Lenker sowie mitfahrende Personen, welche die Sicherheitsgurte nicht tragen, müssen mit einer Ordnungsbusse in der Höhe von CHF 60.– rechnen.
Quelle: Kantonspolizei Basel-Stadt
Bildquelle: Kantonspolizei Basel-Stadt