Ehepaar verheimlicht Einkommen und bezieht zu Unrecht Arbeitslosengeld

Offenburg. Im Rahmen von Ermittlungen durch das Hauptzollamt Lörrach gegen eine im Ortenaukreis ansässige Tätergruppierung im Gebäudereinigungsgewerbe, konnte mittels verdeckter Ermittlungen ein weiteres Verfahren gegen eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft, in diesem Fall einem Ehepaar, welche neben ihrem Einkommen zu Unrecht Arbeitslosengeld bezog, geführt werden.

Anhand der Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit verurteilte das Amtsgericht Lahr das Ehepaar aus dem Ortenaukreis nun wegen gewerbsmäßigen und gemeinschaftlichen Betrugs zu einer Bewährungsstrafe von jeweils 6 Monaten.

Der 31-jährige Mann und seine 29-jährige Ehefrau haben gegenüber der zuständigen Kommunalen Arbeitsförderung des Ortenaukreises ihre in einem Gebäudereinigungsbetrieb ausgeübten Tätigkeiten nicht in vollem Umfang angezeigt und somit zu Unrecht Arbeitslosengeld bezogen.

In einem Zeitraum von 19 Monaten summierten sich die gewährten Leistungen auf 6.000 Euro, die ihnen nicht zustanden. Dieser Betrag ist nun von den Verurteilten an die Kommunale Arbeitsförderung zurückzuzahlen. Die verhängte Freiheitsstrafe wurde auf 2 Jahre zur Bewährung ausgesetzt und das Urteil ist zwischenzeitlich rechtskräftig.

 

Quelle: Hauptzollamt Lörrach
Titelbild: Symbolbild © SannePhoto – shutterstock.com

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