Zoll stellt Marihuana im Wert von 50.000 Euro sicher
Kiel. Am vergangenem Mittwochnachmittag stellte eine Kontrolleinheit des Hauptzollamts Kiel bei der Kontrolle eines Taxis auf dem Rastplatz „Buddikate“ fünf Kilo Marihuana sicher.
Nachdem das Fahrzeug angehalten hatte, stieg eine männliche Person aus und betrat ein Geschäft in der Raststätte.
Der Taxifahrer fuhr ca. zehn Meter weiter und stieg aus dem Fahrzeug, um eine Zigarette zu rauchen. Als der Fahrgast aus dem Geschäft zurückkehrte, wurde er von den Beamten nach seinem Reiseweg befragt.
Er erklärte, aus Hamburg zu kommen, wo er einen Tisch gekauft habe. Dieser solle sich im Kofferraum befinden. Nach Öffnung des Kofferraums wurde darin ein mit Holz verkleideter Karton festgestellt, der mit Paketklebeband verschlossen war.
In diesem befanden sich fünf Pakete mit jeweils einem Kilogramm Marihuana mit einem Straßenverkaufswert von insgesamt etwa 50.000 Euro. Aufgrund der aufgefundenen Betäubungsmittel wurde gegen den Fahrgast ein Strafverfahren wegen des Verdachts des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge eingeleitet.
Die weiteren Ermittlungen führt das Zollfahndungsamt Hamburg, Dienstsitz Kiel im Auftrag der Staatsanwaltschaft Lübeck. Mangels Haftgründen wurde auf eine Untersuchungshaft verzichtet.
Zusatzinformation:
Bis zu einer rechtskräftigen gerichtlichen Verurteilung gelten Beschuldigte als unschuldig (Artikel 6 Abs. 2 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten). Eine Untersuchungshaft darf nur dann angeordnet werden, wenn die Haft zur Sicherung des Ermittlungsverfahrens erforderlich ist. Dazu muss nach Strafprozessordnung (§112 StPO) einer der folgenden Haftgründe erfüllt sein: Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr, Verdacht der Schwerkriminalität oder Wiederholungsgefahr.
Quelle: Hauptzollamt Kiel
Bildquelle: Hauptzollamt Kiel