Kanton Bern: Fünf Männer wegen 22 Einbruchsdelikten angeklagt
Die kantonale Staatsanwaltschaft für besondere Aufgaben hat fünf Männer angeklagt. Ihnen werden 22 Einbruchdiebstähle und Einbruchsversuche in Bankomaten und Geschäftsbetriebe in insgesamt sieben Kantonen zur Last gelegt.
Die Beschuldigten konnten Ende März 2021 von der Kantonspolizei Bern festgenommen werden. Seither befinden sie sich in Untersuchungshaft.
Im Frühjahr 2020 waren innert weniger Tage Filialen einer Ladenkette in den Kantonen Bern, Freiburg und Luzern von Tresoraufbrüchen betroffen. Trotz der ausgelösten Geldfärbesysteme, welche die Geldnoten mit Sicherheitsfarbe bedeckten, entwendeten die Täter die Geldscheine. Während dem Corona-Lockdown gab es einen deutlichen Rückgang der Einbruchdiebstähle. Ab Herbst 2020 erfolgten weitere Aufbrüche in den Kantonen Bern, Luzern, Waadt und Aargau. Ab Februar 2021 waren zudem im Kanton Bern in rascher Folge Bankfilialen in Zollikofen, Lengnau, Utzenstorf und Jegenstorf betroffen. Anhand des Tatvorgehens wurde bei all diesen Aufbrüchen und Aufbruchsversuchen von der gleichen Täterschaft ausgegangen.
Im Februar 2021 konnte ein Einbruch in Kirchberg BE durch die Kantonspolizei Bern vereitelt werden, wobei eine Person angehalten und vorläufig festgenommen wurde. Die aus der Anhaltung des Beschuldigten weitergeführten Fahndungs- und Ermittlungsmassnahmen führten Ende März 2021 zur Festnahme und Verhaftung von weiteren vier Männern. Die fünf Beschuldigten – rumänische Staatsangehörige im Alter von 35 bis 45 Jahren – befinden sich seither in Untersuchungshaft.
Die Ermittlungen führten schliesslich zur Aufklärung von über 20 Einbrüchen und Einbruchsversuchen in den Kantonen Bern, Solothurn, Luzern, Aargau, Waadt und Zürich. Nebst den Tresoren der Ladenkette und Bankomaten wurden auch weitere Einbrüche in verschiedene Geschäftsbetriebe festgestellt. Zudem konnte anhand von DNA-Spuren einzelnen Beschuldigten vergangene Einbrüche nachgewiesen werden. Der Gesamtwert des erbeuteten Deliktsguts beläuft sich auf knapp 400’000 Franken. Im Zuge der Straftaten entstand zudem Sachschaden über 200’000 Franken. Einzelnen Beschuldigten werden noch andere Delikte zur Last gelegt. Die Beschuldigten sind teilweise geständig. Die meisten von ihnen sind einschlägig vorbestraft.
Die fünf Männer werden unter anderem wegen bandenmässigen Diebstahl angeklagt und müssen sich vor dem Regionalgericht Emmental-Oberaargau verantworten.
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Geldfärbesysteme dienen der Kennzeichnung von Bargeld im Falle eines Raubes oder eines anderweitigen unberechtigten Zugriffs. Das Färbesystem besteht aus Farbpatronen, die automatisch explodieren, wenn charakteristische Zeichen eines ungerechtfertigten Zugriffs festgestellt wurden. Die Geldscheine werden durch die Verfärbung meist unbrauchbar für die Täter oder dadurch wird die Identifizierung der gestohlenen Geldscheine ermöglicht. Die Farbtöne der am häufigsten verwendeten Sicherheitstinten sind rot, grün oder blau.
Es wird daher empfohlen, Geldscheine mit verdächtigen Einfärbungen (siehe Bild), nicht anzunehmen und stattdessen andere Geldscheine zu verlangen. Geldscheine mit Tintenflecken dürfen grundsätzlich nicht weiterverwendet werden, da der Verdacht besteht, dass sie von einem Delikt herstammen. Entsprechende Geldscheine können bei einer Bank oder der Schweizer Nationalbank abgegeben werden. Es wird dann geprüft, ob die Tintenflecken von einem Geldfärbesystem stammen. Gegebenenfalls wird die Polizei hinzugezogen.
Quelle: Kantonspolizei Bern
Bildquelle: Kantonspolizei Bern