Kanton BL: Stellungnahme des Regierungsrats zum Inspektionsbericht der Fachkommission Aufsicht über die Staatsanwaltschaft

Der Regierungsrat hat aus dem Bericht der Fachkommission mit Befriedigung zur Kenntnis nehmen können, dass diese sowohl vom Top-Sharing-Modell als auch von den Tätigkeiten rund um das Projekt Staatsanwalt 2022 Plus einen guten Eindruck gewonnen hat.

Die Fachkommission ihrerseits stellt fest, dass es den Ersten Staatsanwältinnen gelungen sei, ein Führungsmodell zu implementieren, das berechtigterweise bis über die Kantonsgrenzen hinaus Beachtung gefunden habe.

Gemäss dem Bericht der Fachkommission ist es der Staatsanwaltschaft unter der engagierten und zielorientierten Führung der beiden Ersten Staatsanwältinnen gelungen, innerhalb der Dienststelle diverse, auf den ersten Blick vielversprechende organisatorische Erneuerungen zu implementieren, die künftig noch zu validieren seien.

Drei Empfehlungen

Die aktuellen Empfehlungen der Fachkommission fokussieren alle auf das Thema Cybercrime: Zusammenarbeit mit der Polizei sowie Ausbildung und Führung. Der Regierungsrat beauftragt die Staatsanwaltschaft, bis im März 2023 über die Umsetzung zu berichten.

Die Empfehlungen aus dem Tätigkeitsbericht 2019–2020 der Fachkommission sind allesamt noch in Bearbeitung respektive in entsprechende Projekte überführt. Über deren Abschluss und Umsetzung wird die Fachkommission in ihrem nächsten Tätigkeitsbericht befinden.

Fachkommission zur Unterstützung des Regierungsrats

Nach Paragraf 4 des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung (EG StPO) beaufsichtigt der Regierungsrat die Staatsanwaltschaft. Der Regierungsrat zieht zur Ausübung seiner Aufsicht eine Fachkommission bei. Diese führt von sich aus oder im Auftrag des Regierungsrats Inspektionen durch und berichtet sowohl dem Regierungsrat als auch der landrätlichen Justiz- und Sicherheitskommission über die Ergebnisse ihrer Tätigkeit.

 

Quelle: Kanton Basel-Landschaft
Titelbild: Symbolbild © vsr3168 – shutterstock.com

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