Tötungsdelikt Meierskappel LU: Frau (46) angeklagt - lebenslängliche Freiheitsstrafe gefordert
Die Staatsanwaltschaft Emmen hat die Untersuchung gegen eine 46-jährige Frau abgeschlossen. Sie wird beschuldigt, im April 2020 in Meierskappel eine Frau ermordet zu haben.
Der Fall wurde zur Beurteilung dem Kriminalgericht des Kantons Luzern überwiesen. Die Staatsanwaltschaft fordert u.a. eine lebenslängliche Freiheitsstrafe. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung.
Mitte April 2020 ereignete sich in Meierskappel ein Tötungsdelikt. Eine 85-jährige Frau wurde in ihrer Wohnung Opfer eines Gewaltverbrechens. Umgehende Befragungen und Ermittlungen der Luzerner Polizei führten dazu, dass noch in der Nacht eine hauptverdächtige Person und eine Begleitperson im Kanton St. Gallen von der Kantonspolizei St. Gallen festgenommen werden konnten (siehe Medienmitteilung vom 16. April 2020).
Die Staatsanwaltschaft Emmen hat die Untersuchungen abgeschlossen. Sie hat die Anklage u.a. wegen Mordes an das Kriminalgericht des Kantons Luzern überwiesen. Die Staatsanwaltschaft fordert für die Beschuldigte eine lebenslängliche Freiheitsstrafe und eine ambulante Massnahme. Die Angeklagte befindet sich im vorzeitigen Strafvollzug.
Auch in Bezug auf die Begleitperson wurde dem Gericht eine Anklage überwiesen. Die Staatsanwaltschaft fordert für die 47-jährige Frau eine Freiheitsstrafe von 14 Monaten und eine Busse. Die Frau wird u.a. wegen Begünstigung angeklagt.
Ein Verhandlungstermin wurde noch nicht traktandiert. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt für beide Personen die Unschuldsvermutung.
Quelle: Staatsanwaltschaft Luzern
Titelbild: Symbolbild © Luzerner Polizei