Kanton St.Gallen: Feuer- und Feuerwerksverbot aufgehoben
Das Sicherheits- und Justizdepartement hebt das Feuer- und Feuerwerksverbot im Wald und in Waldesnähe (200m) ab Mittwoch, 24. August 2022 auf.
Die Regengüsse und die kühleren Temperaturen der letzten Tage lassen diese Aufhebung zu.
Letzte Woche gingen mehrere Regengüsse nieder. Diese fielen zwar regional unterschiedlich aus, konnten die Waldbrandgefahr aber in allen Regionen des Kantons deutlich entschärfen. Diese Woche ist das Wetter zwar sonnig und warm, Ende Woche dürfte das Wetter jedoch umschlagen und erneut Regen bringen. Zudem führen die kühleren Temperaturen in der Nacht morgens bereits zu Tau.
Die Waldbrandgefahr wird deshalb auf Stufe 3 «erhebliche Waldbrandgefahr» reduziert. Infolgedessen hebt der Kanton St.Gallen das Feuer- und Feuerwerksverbot im Wald und in Waldesnähe (200m) ab Mittwoch, 24. August 2022 auf. Im Wald und in Waldesnähe darf wieder Feuer gemacht werden. Dennoch wird die Bevölkerung dazu aufgerufen, weiterhin vorsichtig zu sein und die Feuerstellen beim Verlassen komplett zu löschen um die Brandgefahr zu minimieren. Zudem können die Gemeinden auf ihrem Gemeindegebiet weiterhin Feuerverbote erlassen.
Der kantonale Führungsstab wird die Situation rund um die Waldbrandgefahr und die Trockenheit weiterhin verfolgen.
Die aktuellsten Informationen erhalten Sie auf der Webseite www.sg.ch/trockenheit.
Quelle: Kanton St.Gallen
Titelbild: Symbolbild © Kanton St.Gallen