Und Sie? Hätten Sie ja gesagt?

Die Schweizer Polizeien und die Schweizerische Kriminalprävention (SKP) arbeiten gemeinsam an der Prävention von Cyberbetrug und -delikten.

An diesem 14. September 2022 beginnt ein neuer Teil der nationalen Cyber-Präventionskampagne „Und Sie? Hätten Sie ja gesagt?“. Dieser wird sich dem Thema Online-Hass widmen. Die Schweizer Polizei und das PSC haben sich zusammengeschlossen, um die Bevölkerung über das richtige Verhalten im Internet zu informieren und zu beraten. Denn allzu oft vergessen manche Menschen, dass ihre Handlungen auch im Internet Konsequenzen haben.

Ab 2019 führen die kantonalen, regionalen und städtischen Polizeikorps der Schweiz in Zusammenarbeit mit der SKP eine nationale Präventionskampagne durch, um die Öffentlichkeit für die Risiken zu sensibilisieren, die mit der Nutzung des Internets und der sozialen Netzwerke einhergehen. Zu diesem Zweck wurden im Rahmen dieser Kampagne, die vier Jahre in Folge fortgesetzt wird, zehn Präventionsspots entwickelt. Im Jahr 2022 wurde ein erster Videoclip gedreht, der der Prävention von Betrug bei der Kostenvorschusszahlung gewidmet war. Die diesjährige Kampagne wird mit einem Thema fortgesetzt, mit dem die meisten Internetnutzer bereits mindestens einmal konfrontiert waren: Hass im Internet.

„Und Sie? Hätten Sie ja gesagt?“

Dieser zweite Teil der Kampagne 2022 legt daher den Schwerpunkt auf diskriminierendes, hasserfülltes, beleidigendes, verleumderisches oder bedrohliches Online-Verhalten. Ziel dieses Spots ist es nicht nur, den Opfern solcher Verhaltensweisen eine Orientierungshilfe zu geben, insbesondere indem sie ermutigt werden, Anzeige zu erstatten, sondern auch die potenziellen Täter über die Folgen ihres Handelns zu informieren. Abgesehen von den manchmal dramatischen psychologischen Schäden für die Zielpersonen ist es wichtig, daran zu erinnern, dass hasserfüllte Verhaltensweisen in der virtuellen Sphäre genauso verwerflich sind wie in der „realen Welt“.

Die Handlung des Videoclips zeigt dem Zuschauer abwechselnd mehrere Handlungsstränge durch die jeweiligen Anhörungen von Michael, Laura, Melanie und Paolo. Alle haben diskriminierende, hasserfüllte, beleidigende, verleumderische oder bedrohliche Äusserungen gemacht. Für jeden Fall wird ein Rückblick gemacht, der die Folgen für die Opfer in der realen Welt zeigt. Auf diese Weise wird die Grenze zwischen der realen und der virtuellen Welt absichtlich verwischt, denn der Zuschauer merkt erst am Ende des Videoclips, dass die strafbaren Äusserungen online getätigt wurden. Dieser schliesst mit der Anhörung von Paolo, einem Mann, der sich plötzlich der menschlichen und rechtlichen Folgen „einfacher“ Kommentare im Internet bewusst wird.



Auch im Internet haben Ihre Handlungen Konsequenzen…

  • Wenn Sie im Internet diskriminierende und zum Hass aufstachelnde oder beleidigende, verleumderische oder bedrohliche Äusserungen machen, können Sie mit Strafen bis hin zu Gefängnis bestraft werden.
  • Wenn Sie diese Äusserungen liken oder teilen, machen Sie sich genauso strafbar wie der Urheber.
  • Melden Sie diskriminierende und hasserfüllte oder beleidigende, verleumderische oder bedrohliche Botschaften dem jeweiligen sozialen Netzwerk.
  • Erstatten Sie bei der Polizei Anzeige, wenn Sie im Internet Opfer von Diskriminierung und Aufstachelung zum Hass oder Opfer von Beleidigungen, Verleumdungen oder Drohungen werden.

 

Quelle: Kapo Neuenburg
Titelbild: Symbolbild (© Roman Samborskyi – shutterstock.com)

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