59-jähriger polnischer Mann wandert nach Sekundenschlaf in die Justizvollzugsanstalt

Pomellen. Ein aufmerksamer Bürger hatte die Bundespolizei heute gegen 07:00 Uhr telefonisch über einen Unfall auf der Bundesautobahn 11, Auffahrt Penkun, Fahrtrichtung Polen informiert.

Als kurze Zeit später eine Streife am Ereignisort eintraf, wurden dort ein 59- jähriger polnischer Staatsangehöriger und seine Ehefrau angetroffen.


KFZ nach Unfall

Beide hatten keine Verletzungen. Bei der Erstbefragung gab der Mann an, den verunfallten PKW selbst gefahren zu haben. Dabei kam es zu einem Sekundenschlaf. Der durchgeführte Atemalkoholtest verlief negativ. Die weiteren Ermittlungen ergaben, dass gegen den Polen 3 Haftbefehle der Staatsanwaltschaft Berlin bestanden:

1. Fahren ohne Fahrerlaubnis, Geldstrafe 810,00 EUR und 220,50 EUR Verfahrenskosten oder 54 Tage Ersatzhaft,
2. Fahren ohne Fahrerlaubnis, Geldstrafe 120,00 EUR + 10,00 EUR Restgeldstrafe und 120,50 EUR Verfahrenskosten oder 6 Tage Ersatzfreiheitsstrafe,
3. Fahren ohne Fahrerlaubnis, Geldstrafe 2940,- EUR und 137,- EUR Verfahrenskosten oder 196 Tage Ersatzhaft.

Da der Mann die Geldstrafen nicht zahlen konnte, wurde er in die Justizvollzugsanstalt Neustrelitz eingeliefert.

Auch in diesem Fall war er nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland. Gegen ihn besteht hier eine Fahrerlaubnissperre, welche bis zum Jahr 2028 befristet ist.

Die Unfall- und Anzeigenaufnahme erfolgte vor Ort zuständigkeitshalber durch das Autobahnpolizeirevier der Landespolizei in Altentreptow. Bei dem Unfall entstand an den Leitplanken ein Schaden in Höhe von ca. 6000,- EUR.

 

Quelle: Bundespolizeiinspektion Pasewalk mit Gemeinsamer deutsch-polnischer Dienststelle Pomellen
Bildquelle: Bundespolizeiinspektion Pasewalk mit Gemeinsamer deutsch-polnischer Dienststelle Pomellen

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