Kanton Wallis: Beibehaltung des absoluten Feuerverbots im und am Wald
Der Chef des Departements für Sicherheit, Institutionen und Sport (DSIS), Frédéric Favre, hat mit sofortiger Wirkung das generelle Verbot offener Feuer vom 19. Juli 2022 aufgehoben.
Andererseits angesichts des allgemeinen Defizits an Jahresniederschlägen und den leichten Regenfällen der letzten Wochen bleiben Feuer im und in der Nähe des Waldes vollständig verboten. Für viele Teile des Kantonsgebiets bleibt die Gefährdung hoch, sogar sehr hoch.
Die Tiefdruck-Kaltfront, die das Wallis erreichte, brachte kühlere und feuchtere Luft in unseren Kanton. Es folgten niedrigere Temperaturen, die es dem Leiter des Departements für Sicherheit, Institutionen und Sport (DSIS), Frédéric Favre, in Kombination mit den Regenfällen der letzten Wochen ermöglichten, das allgemeine Verbot, Feuer im Freien zu machen, mit sofortiger Wirkung aufzuheben verkündet am 19. Juli 2022.
Die in den letzten Tagen erwarteten erheblichen Regenfälle blieben jedoch aus, mit Ausnahme der Region Chablais, die von etwas mehr Regen profitierte. Um die Situation in den Wäldern deutlich zu entspannen, wären jedoch etwa 30 Millimeter Regen im gesamten Gebiet erforderlich. Das Defizit an Jahresniederschlägen bleibt daher seit diesem Frühjahr auf dem gesamten Kantonsgebiet sehr gross. Zudem verlieren die Bäume, gestresst durch die starke Sommertrockenheit, stellenweise bereits ihre Blätter und auf dem Boden findet sich leicht entzündlicher Müll. Die Situation bleibt daher kritisch, wie der Waldbrand zeigt, der am 14. September 2022 auf den Höhen von Evolène ausbrach.
Ein grosser Teil des Kantonsgebietes bleibt deshalb in hoher und sehr hoher Waldbrandgefahr. Deshalb hält der Leiter des DSIS an einem absoluten Feuerverbot im Wald fest. Feuer bleiben daher im und am Wald (in der Regel 100 Meter entfernt) grundsätzlich verboten. Dieses Verbot gilt auch für offizielle Picknickplätze und nicht eingezäunte überdachte Flächen in der Nähe von Wäldern.
Damit sind Brände in Wohngebieten, die nicht in Waldnähe liegen, wieder möglich, allerdings muss jeder Brand nach Gebrauch überwacht und vollständig gelöscht werden. Die Bevölkerung wird aufgefordert, die Anordnungen der Gemeindebehörden strikt zu befolgen und alles zu tun, um die Wälder, Wiesen, Mayen und Wohngebiete vor Bränden zu bewahren. Eine Liste mit weiteren Informationen zu erlaubten und verbotenen Aktivitäten ist auf der folgenden Website verfügbar: www.vs.ch/fr/web/sfnp/incendi
Die Kommunalverwaltungen sind für die Durchführung dieser Maßnahmen auf ihrem Gebiet gemäß den geltenden Rechtsgrundlagen verantwortlich. Mögliche Täter werden von den amtlichen Kontrollstellen an die zuständige Behörde gemeldet.
Im Falle einer wesentlichen Änderung der Situation werden neue Vereinbarungen getroffen und kommuniziert.
Handeln Sie im Brandfall nach dem Prinzip: Alarm (118) – Speichern – Löschen
Quelle: Kanton Wallis
Titelbild: Hellcase – shutterstock.com