Kanton Solothurn: Spezialkontrollen im Zusammenhang mit der „Lichtpflicht“

Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wird die Polizei in der kommenden Woche auf dem ganzen Kantonsgebiet Verkehrskontrollen im Zusammenhang mit der „Lichtpflicht“ durchführen.

Diese gilt in der Schweiz für alle Motorfahrzeuge, auch am Tag.

In der Schweiz gilt für alle Motorfahrzeuge eine Lichtpflicht, auch am Tag. In diesem Zusammenhang wird die Polizei in der nächsten Woche (KW 43) auf dem ganzen Kantonsgebiet Spezialkontrollen durchführen. Ziel ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit. Ein spezielles Augenmerk werden die kontrollierenden Polizisten/-innen den Zweiradfahrenden widmen.

Seit dem 1. April 2022 gilt die Lichtpflicht auch für alle E-Bikes und E-Scooters. Mit eingeschaltetem Licht sind Verkehrsteilnehmende schneller und besser erkennbar, Distanzen und Geschwindigkeiten können besser eingeschätzt werden und das Unfallrisiko nimmt deutlich ab.

Besonders gefährdet sind Personen, die mit einem Motorfahrzeug ohne Licht bei schlechter Sicht, während der Dämmerung oder in der Nacht unterwegs sind. Fehlbare müssen mit einer Ordnungsbusse oder einer Anzeige rechnen.

 

Quelle: Kantonspolizei Solothurn
Titelbild: Symbolbild © Kantonspolizei Solothurn

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