Flugunfall in Leeuwarden (NL) von 2016: Hauptverhandlung vor dem Militärgericht 2 in Aarau AG
Am 19. Dezember 2022 beginnt in Aarau die Hauptverhandlung vor dem Militärgericht 2 gegen einen Piloten der Kunstflugformation „Patrouille Suisse“. Dieser kollidierte während eines Trainingsflugs mit einem zweiten Kampfjet der Patrouille Suisse.
Dem Piloten werden fahrlässiger Missbrauch und Verschleuderung von Material, fahrlässige Störung des öffentlichen Verkehrs sowie mehrfache fahrlässige Nichtbefolgung von Dienstvorschriften vorgeworfen.
Vom 19. Dezember bis am 23. Dezember wird die Hauptverhandlung des Militärgerichts 2 stattfinden, die den Flugunfall vom 9. Juni 2016 in der Nähe des niederländischen Luftwaffenstützpunkts Leeuwarden zum Gegenstand hat. Am 9. Juni 2016 kollidierten während eines Trainingsflugs für die Netherland Air Force Open Days 2016 zwei Kampfflugzeuge vom Typ „Northrop F-5 E Tiger II“ der Patrouille Suisse. Bei diesem Flugunfall stürzte eines der beteiligten Flugzeuge ab. Der Pilot konnte sich mit dem Schleudersitz retten und überlebte den Unfall leicht verletzt. Der zweite Pilot konnte sein beschädigtes Flugzeug sicher landen. Die Anklage wirft dem ersten Piloten fahrlässigen Missbrauch und fahrlässige Verschleuderung von Material, fahrlässige Störung des öffentlichen Verkehrs sowie mehrfache fahrlässige Nichtbefolgung von Dienstvorschriften vor. Die ursprünglich für November 2021 angesetzte Hauptverhandlung musste wegen fehlender rechtsgenüglicher Verteidigung am Eröffnungstag vertagt werden.
Die Verhandlung beginnt am Montag, 19. Dezember 2022, 13.30 Uhr im Kultur- und Kongresshaus Aarau (Schlossplatz 9, 5000 Aarau). Sie ist öffentlich. Das Militärgericht 2 wird von Oberstleutnant Kenad Melunovic präsidiert. Es sind insgesamt fünf Verhandlungstage vorgesehen.
Medienschaffende und andere interessierte Personen, die an der öffentlichen Hauptverhandlung teilnehmen wollen, werden gebeten, sich bis spätestens Montag, 12. Dezember 2022 bei der Kommunikation Militärjustiz anzumelden. Die angemeldeten Personen, die aufgrund einer allfälligen Sitzplatzbeschränkung an der Hauptverhandlung nicht teilnehmen können, werden bis spätestens drei Tage vor der Hauptverhandlung informiert. Den angemeldeten Medienschaffenden werden vor der Hauptverhandlung die Anklageschrift sowie zusätzliche Informationen zum Verfahren zugestellt.
Quelle: Schweizer Armee
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