Nationaler Terrorausschuss - Bund und Kantone koordinieren die politische Führung in Terrorlagen

Zur Bewältigung einer Terrorlage ist eine effiziente Koordination zwischen Bund und Kantonen entscheidend. Mit dem Nationalen Terrorausschuss (NATA) schafft der Bundesrat zu diesem Zweck ein politisches Koordinationsgremium. Er hat die notwendige Verordnung an seiner Sitzung vom 23. November 2022 beschlossen.

Der NATA soll im Terrorfall die zuständigen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger von Bund und Kantonen zusammenführen. Aufgabe des NATA ist die Koordination der politischen Führung und Kommunikation in Terrorlagen. Die Verordnung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

Die terroristische Bedrohungslage in der Schweiz ist gemäss Einschätzung des Nachrichtendiensts des Bundes (NDB) seit mehreren Jahren erhöht. Während die Strafverfolgung terroristischer Taten in der Zuständigkeit des Bundes liegt, sind die kantonalen Behörden für die operative Bewältigung der Lage vor Ort zuständig. Daneben besteht auch ein Bedarf an koordinierter politischer Führung und Kommunikation. Das gilt insbesondere in einer überregionalen Terrorlage, sei es nach einem Anschlag, während einer langanhaltenden Terrorbedrohung oder bei einer terroristisch motivierten Geiselnahme.

Politisches Koordinationsgremium für Terrorlagen

Zu diesem Zweck hat der Bundesrat beschlossen, den NATA zu schaffen. Der Ausschuss als politisches Koordinationsgremium soll in einer Terrorlage die zuständigen Regierungsmitglieder von Bund und Kantonen zusammenführen.

Der NATA wird bei einer Terrorlage von der Vorsteherin oder dem Vorsteher des EJPD einberufen und geleitet. Daneben sind im NATA die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler, das Präsidium der Konferenz der kantonalen Polizei- und Justizdirektorinnen und -direktoren (KKJPD) sowie die Polizeidirektorinnen und Polizeidirektoren der betroffenen Kantone vertreten. Sind Schweizer Interessen im Ausland oder konsularische Schutzaufgaben betroffen, wird zusätzlich der Vorsteher oder die Vorsteherin des Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) beigezogen. Der NATA kann ereignisspezifisch durch weitere Regierungsvertreterinnen und -vertreter von Bund, Kantonen oder Gemeinden ergänzt werden.

Vorberatendes Gremium von Bund und Kantonen

Der NATA kann durch ein vorberatendes Gremium unter dem Vorsitz der Direktorin oder des Direktors des Bundesamts für Polizei (fedpol) unterstützt werden. Das Gremium setzt sich ebenfalls aus Führungspersonen der Behörden von Bund und Kantonen zusammen. Es hat die Aufgabe, die erforderlichen Informationen zu beschaffen, zu analysieren und Entscheidungsgrundlagen vorzubereiten. Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten der Behörden von Bund und Kantonen – insbesondere die operative und strategische Ereignisbewältigung und Fallführung – bleiben unangetastet.

EJPD-Vorsteherin Karin Keller-Sutter und das Präsidium der KKJPD werden eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen im NATA unterzeichnen.

 

Quelle: Der Bundesrat
Titelbild: Symbolbild © Mario Krpan – shutterstock.com

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