Verhütung von Straftaten im Zusammenhang mit Prostitution - breitere Unterstützung vom Bund möglich

Zur Verhütung von Straftaten im Zusammenhang mit Prostitution kann das Bundesamt für Polizei (fedpol) neu auch Kleinprojekte und wiederkehrende Massnahmen finanziell unterstützen.

Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 23. November 2022 beschlossen. Die angepasste Verordnung tritt per 1. Januar 2023 in Kraft.

Der Bund kann präventive Massnahmen finanziell unterstützen, wenn sie darauf abzielen, Straftaten zu verhindern. So sieht es das Strafgesetzbuch vor. In der Verordnung über Massnahmen zur Verhütung von Straftaten im Zusammenhang mit Prostitution war bisher aber nur die Unterstützung von grösseren Projekten vorgesehen. Kleinprojekte deren Gesamtkosten 10 000 Franken nicht übersteigen und wiederkehrende Massnahmen konnten bis heute nicht unterstützt werden.

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 23. November 2022 deswegen eine Anpassung der entsprechenden Verordnung beschlossen. Fedpol ist es künftig möglich, auch Kleinprojekte zu unterstützen. Ein Kleinprojekt kann zum Beispiel eine punktuelle Sensibilisierungskampagne oder eine Veranstaltung sein. Darüber hinaus kann fedpol neu auch wiederkehrende Massnahmen von Organisationen finanziell unterstützen. Darunter fällt etwa die laufende kriminalpräventive Sensibilisierung von Sexarbeitenden ausserhalb eines konkreten Projekts. Bisher beschränkte sich die Unterstützung auf zeitlich befristete Projekte, für kriminalpräventive Massnahmen Dritter.

Mit der Anpassung schafft der Bundesrat für Finanzhilfen zur Verhütung von Straftaten im Zusammenhang mit Prostitution die gleichen Voraussetzungen, wie sie bereits für die finanzielle Unterstützung von Massnahmen zur Bekämpfung von Menschenhandel bestehen.

 

Quelle: Der Bundesrat
Titelbild: Symbolbild © lunopark – shutterstock.com

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