Erste zwei Drohnen des Aufklärungsdrohnensystems 15 an die Luftwaffe übergeben
Im Januar hat das Bundesamt für Rüstung (armasuisse) die ersten zwei der sechs Aufklärungsdrohnen sowie das für den Flugbetrieb nötige Material an die Luftwaffe übergeben. Die militärische Luftfahrtbehörde hat die dafür notwendige Zertifizierung ausgestellt.
Damit kann die Luftwaffe nun mit dem Aufbau der operativen Fähigkeiten für das Aufklärungsdrohnensystem ADS 15 beginnen. Die restlichen Drohnen werden bis Ende 2023 übergeben.
Bereits im Dezember 2022 hat die militärische Luftfahrtbehörde MAA die Baumusterzulassung für die Lufttüchtigkeit des Aufklärungsdrohnensystem (ADS 15) ausgestellt. Die Zulassung erfolgte nach intensiven Boden- und Flugerprobungen mit den zwei Drohnen, die bereits in die Schweiz geliefert wurden. Mit diesen Erprobungen konnte die Lufttüchtigkeit des ADS 15 im Verbund mit der Schweizer Infrastruktur geprüft werden.
Luftwaffe kann operative Fähigkeiten aufbauen
Die Drohnen mit der Immatrikulation D-11 und D-14 und dazugehöriges Material wie Bodenkontrollstationen, Sensoren sowie Logistik- und Ausbildungsmaterial wurde nun an die Luftwaffe übergeben. Damit kann die Luftwaffe auf dem neuen System mit dem Aufbau der operativen Fähigkeiten beginnen und schrittweise Erfahrungen sammeln; dazu gehören neben der Flugpraxis auch Support- und Logistikleistungen oder die Interoperabilität mit den anderen Systemen der Armee.
Auslieferung der restlichen Drohnen bis Ende 2023
Im Oktober 2022 traf zudem die dritte Drohne (Immatrikulation D-16) aus Israel in der Schweiz ein. Die Drohne wird seither verschiedenen Tests unterzogen. Sie soll bis Mitte 2023 ebenfalls an die Luftwaffe übergeben werden. Parallel dazu wird armasuisse in Zusammenarbeit mit der Lieferantin Elbit weitere Systemelemente prüfen und nach Testarbeiten in Israel zum Transport in die Schweiz freigeben.
Die restlichen drei Drohnen sollen bis Ende 2023 geliefert werden. Dazu kommen wiederum zwei Bodenkontrollstationen, Sensoren sowie Logistikmaterial. Nach dem Erhalt des Materials wird die Luftwaffe zuerst die Berufsorganisation auf dem System einführen, damit sie bis Mitte 2024 die Fähigkeiten hat, die Drohnen operativ einzusetzen. Danach werden auch die Miliz-Offiziere der Drohnenstaffel 7 auf das System umgeschult.
Vertragsstrafen und Zusatzleistungen wegen Verzögerungen
Aufgrund eines Projektverzugs hat armasuisse der Herstellerfirma Elbit Vertragsstrafen auferlegt. Zudem wurden mit Elbit in Vertragsverhandlungen Zusatzleistungen zugunsten der Schweiz eingehandelt, wie zum Beispiel die Zertifizierung des De-Icing-Systems.
Aufklärungsdrohnensystem 15 (ADS 15)
Das ADS 15 ist ein unbemanntes und unbewaffnetes Aufklärungssystem. Es wird das bis Ende 2019 in der Armee eingesetzte Aufklärungsdrohnensystem 95 ersetzen, das dem Technologiestand der 1980er Jahre entsprach. Die vorgesehene Nutzungsdauer der ADS 15 beträgt 20 Jahre. Die Drohne dient der Lage- und Zielaufklärung, kann aber bei Bedarf mit anderen Sensoren ausgerüstet werden, beispielsweise für abbildendes Radar zur Erzeugung eines Bildes der Bodenlage oder für die elektronische Aufklärung. Mit dem Drohnensystem ist ein Einsatz bei Tag und Nacht möglich.
Folgende Leistungen können mit dem ADS 15 erbracht werden:
- Überwachung von grossen Räumen
- Suche, Aufklärung und Verfolgung von Zielen
- Beiträge zum Lagebild und zum Schutz kritischer Infrastrukturen sowie der eigenen Kräfte
Die Nutzer sind wie beim Vorgängersystem ADS 95 militärische und zivile Stellen wie beispielsweise kantonale Führungsstäbe, Polizei- und Rettungsorgane oder das Grenzwachtkorps.
Bei der Abwehr eines militärischen Angriffs leistet das ADS 15 einen Beitrag zur Führung und Kontrolle von Aktionen am Boden, insbesondere für die Feuerunterstützung. Die Beschaffung umfasst sechs Drohnen inklusive Bodenkomponenten, Simulator und Logistik.
Quelle: Schweizer Armee
Bildquelle: Schweizer Armee