Kanton St.Gallen: Fahrunfähige oder alkoholisierte Verkehrsteilnehmende
In der Zeit zwischen Freitagnacht und Samstagmorgen (11.02.2023) hat die Kantonspolizei St.Gallen sechs Personen wegen Fahrunfähigkeit oder Fahren unter Alkoholeinfluss zur Anzeige gebracht.
Vier Personen wurde der Führausweis abgenommen, zwei Personen wurde der Führerausweis für die Schweiz aberkannt. Zwei Personen mussten auf Verfügung der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen eine Blut- und Urinprobe abgeben.
Samstag, 02:40 Uhr, Oberriet, 20-jähriger Autofahrer, als fahrunfähig eingestuft und trotz Entzug des Führerausweises unterwegs, Blut- und Urinprobe auf Verfügung der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen abgenommen
Samstag, kurz vor 2 Uhr, Mels, 46-jährige Autofahrerin, als fahrunfähig eingestuft, Blut- und Urinprobe auf Verfügung der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen abgenommen, Führerausweis für die Schweiz aberkannt
Samstag, 00:40 Uhr, Jona, 36-jähriger Autofahrer, unter Alkoholeinfluss, beweissichere Atemalkoholprobe zeigte Wert von 0.98mg/l, Führerausweis für die Schweiz aberkannt
Freitag, 23:55 Uhr, Mels, 32-jähriger Autofahrer, unter Alkoholeinfluss, beweissichere Atemalkoholprobe zeigte Wert von 0.45mg/l, Führerausweis abgenommen
Freitag, 23:30 Uhr, Wattwil, 68-jähriger Autofahrer, unter Alkoholeinfluss, beweissichere Atemalkoholprobe zeigte Wert von 0.63mg/l, Führerausweis abgenommen
Freitag, kurz nach 23 Uhr, Balgach, 53-jähriger Autofahrer, unter Alkoholeinfluss, beweissichere Atemalkoholprobe zeigte Wert von 0.45mg/l, Führerausweis abgenommen
Die Autofahrer/-innen werden bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen zur Anzeige gebracht.
Quelle: Kantonspolizei St.Gallen
Titelbild: Symbolbild © Kantonspolizei St.Gallen