Kanton St.Gallen: Fahrunfähige oder alkoholisierte Verkehrsteilnehmende
In der Zeit zwischen Freitagabend und Samstagmorgen (18.02.2023) hat die Kantonspolizei St.Gallen sechs Personen wegen Fahrunfähigkeit oder Fahren unter Alkoholeinfluss zur Anzeige gebracht. Vier Personen wurde der Führausweis abgenommen, einer Person wurde der Führerausweis für die Schweiz aberkannt und einer Person wurde die Weiterfahrt für mehrere Stunden untersagt.
Eine Person musste auf Verfügung der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen eine Blut- und Urinprobe abgeben.
Samstag, 02:30 Uhr, St.Margrethen, 32-jähriger Autofahrer, beweissichere Atemalkoholprobe zeigte Wert von 0.64mg/l, Führerausweis für die Schweiz aberkannt
Samstag, kurz nach 2 Uhr, St.Gallen, 33-jähriger Autofahrer, unter Alkoholeinfluss, Weiterfahrt untersagt
Samstag, 00:45 Uhr, St.Gallenkappel, 52-jähriger Autofahrer, unter Alkoholeinfluss, Blutprobe angeordnet, Führerausweis abgenommen
Freitag, 18:50 Uhr, Schmerikon, 54-jährige Autofahrerin, unter Alkoholeinfluss, beweissichere Atemalkoholprobe zeigte Wert von 0.78mg/l, Führerausweis abgenommen
Freitag, 18:30 Uhr, Uzwil, 30-jähriger Autofahrer, unter Alkoholeinfluss, beweissichere Atemalkoholprobe zeigte Wert von 1.05mg/l, Führerausweis abgenommen
Freitag, 17:35 Uhr, Gossau, 58-jährige Autofahrerin, als fahrunfähig eingestuft, Blut- und Urinprobe auf Verfügung der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen abgenommen, Führerausweis abgenommen
Die Autofahrer/-innen werden bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen zur Anzeige gebracht.
Quelle: Kapo SG
Bildquelle: Kapo SG