Kanton Thurgau: Anpassung von zwei Artikeln des Strassenverkehrsgesetzes
Mit der Anpassung von zwei Artikeln des Strassenverkehrsgesetzes und von vier Verordnungen will der Bund die Motion „Übermässigen Motorenlärm wirksam reduzieren“ umsetzen.
Sie verlangt vom Bundesrat unter anderem die Erarbeitung von Massnahmen auf Gesetzes- und Verordnungsstufe zur Vermeidung von übermässigem Motorenlärm.
In seiner Vernehmlassungsantwort an das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation schreibt der Regierungsrat, dass er den Schutz der Bevölkerung vor übermässigem Strassenlärm als sehr wichtig erachtet. Damit der Kanton Thurgau diese Aufgabe erfüllen kann, hat das Tiefbauamt die Strategie „Lärm- und Ruheschutz kantonale Strassen Thurgau“ ausgearbeitet, die am 16. März 2022 in Kraft getreten ist.
Gemäss der neuen Strategie wird der Lärm- und Ruheschutz in alle Projekte im Kantonsstrassennetz integriert, um übermässigen, störenden und schädlichen Lärm kontinuierlich zu reduzieren und damit die Lebens- und Aufenthaltsqualität entlang der Kantonsstrassen zu steigern sowie die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen.
Deshalb unterstützt der Regierungsrat auch die nun vorgeschlagene Verschärfung der Lärmschutzvorschriften im Strassenverkehr, insbesondere auch, dass den Wiederholungstäterinnen und -tätern ein Führerausweisentzug angedroht werden kann.
Quelle: Kanton Thurgau
Titelbild: Symbolbild © Michael Derrer Fuchs – shutterstock.com
Für Thurgau:
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