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Kanton Thurgau: Regierungsrat genehmigt den kantonalen Aktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention

16.03.2023 |  Von  |  Schweiz, Thurgau

Häusliche Gewalt ist auch im Kanton Thurgau ein Thema, die Kantonspolizei rückt pro Jahr über 400-mal deswegen aus. Deshalb hat der Regierungsrat des Kantons Thurgau den kantonalen Aktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention 2023-2024 genehmigt.

Der Aktionsplan enthält sieben Handlungsfelder.

Jede fünfte Frau erlebt ein- oder mehrmals in ihrem Leben Gewalt durch ihren Partner. Ungefähr die Hälfte von ihnen lebt mit Kindern zusammen. Schweizweit hat die Polizei im Jahr 2021 über 19’000 Straftaten im häuslichen Bereich registriert. Rund alle zwei Wochen wird in der Schweiz eine Frau Opfer eines Tötungsdeliktes in Zusammenhang mit häuslicher Gewalt. Der Kanton Thurgau ist keine Ausnahme: Die Kantonspolizei Thurgau rückt über 400-mal pro Jahr wegen häuslicher Gewalt aus, und bei den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) des Kantons Thurgau ist in rund der Hälfte der Kindesschutzfälle häusliche Gewalt im Spiel.

Angesichts des Ausmasses und der einschneidenden individuellen und gesellschaftlichen Folgen ist das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention, IK) auch für die Schweiz von grosser Bedeutung. Dieses Übereinkommen trat für die Schweiz am 1. April 2018 in Kraft. Damit verpflichtete sich die Schweiz, Massnahmen zur Verhütung, Bekämpfung und Verfolgung von Gewalt an Frauen und häuslicher Gewalt zu ergreifen. Viele der zu treffenden Massnahmen fallen in den Kompetenzbereich der Kantone.

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat deshalb die interdisziplinäre, departementsübergreifende Kommission Gewaltprävention beauftragt, den Handlungsbedarf für die Umsetzung der Istanbul-Konvention im Kanton Thurgau zu prüfen und einen kantonalen Aktionsplan (KAP) zu entwickeln. Die Handlungsfelder des KAP IK 2023-2024 wurden in einem partizipativen Prozess identifiziert. Der Plan enthält folgende sieben Handlungsfelder: Kooperation und Koordination; Gewaltpräventionsprogramme für Kinder und Jugendliche; Sensibilisierung und Schulung von Fachpersonen; Bedrohungsmanagement und Arbeit mit gewaltausübenden Personen; Betreuung von Opfern und Schutzunterkünfte; (Rechts-) Medizinische Versorgung von Gewaltopfern; Schutz von Kindern, die häuslicher Gewalt ausgesetzt sind. Die Massnahmen, die in diesen Handlungsfeldern aufgeführt sind, haben das Ziel, die persönliche Sicherheit der Bevölkerung im Kanton Thurgau zu stärken. Alle Menschen sollen weniger Gewalt erfahren, unabhängig ihres Geschlechts.

Viele der Massnahmen des KAP IK 2023-2024 können ohne zusätzliche finanzielle Mittel umgesetzt werden. Dennoch müssen denjenigen Stellen, welche für die Umsetzung bestimmter Massnahmen verantwortlich sind, die benötigten Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Die Kosten für die Umsetzung des Aktionsplans belaufen sich für die Jahre 2023 und 2024 auf total 422’000 Franken. Die für das Jahr 2024 prognostizierten Kosten stehen unter dem Vorbehalt der Budgetgenehmigung durch den Grossen Rat.

Nach Ablauf des ersten KAP IK 2023-2024 soll der Stand der Umsetzung im Kanton Thurgau in einem schriftlichen Bericht festgehalten werden. Auf Basis dieses Berichtes soll der KAP weiterentwickelt und in den Legislaturjahren 2024–2028 fortgeführt werden. Damit soll eine dynamische Weiterentwicklung von Massnahmen sowie eine Abstimmung mit den weiteren laufenden Aktionsplänen und Strategien auf nationaler und kantonaler Ebene sichergestellt werden.

 

Quelle: Kanton Thurgau
Titelbild: Symbolbild © grebeshkovmaxim – shutterstock.com

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