Gefälschter Führerschein bei 40-jährigem Autofahrer sichergestellt

Mörfelden. Zivile Verkehrsfahnder des Polizeipräsidiums Südhessen haben am Montagnachmittag (20.03.) bei einer Fahrzeugkontrolle auf der A5 einen 40-jährigen Mann aus Osteuropa vorläufig festgenommen, weil sich bei der Überprüfung seines ukrainischen Führerscheins Anhaltspunkte ergaben, dass das Dokument gefälscht war.

Die Beamten erstatteten Strafanzeige wegen Urkundenfälschung, Fahren ohne Fahrerlaubnis und zudem wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungs- und Steuergesetz, weil die an seinem Fahrzeug angebrachten Kurzzeitkennzeichen ungültig waren.

Da der Mann keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat, musste er auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Darmstadt zur Sicherung des Strafverfahrens eine Sicherheitsleistung in Höhe von 4000 Euro hinterlegen. Er wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wieder auf freien Fuß gesetzt.

Doch damit nicht genug. Seine hinter ihm fahrende gleichaltrige Ehefrau verfügte ebenfalls über keine in Deutschland gültige Fahrerlaubnis und erwartet nun ebenfalls ein Verfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis. Weil sie aber über einen Wohnsitz in Deutschland verfügt, wurde bei ihr keine Sicherheitsleistung fällig.

 

Quelle: Polizeipräsidium Südhessen
Titelbild: Symbolbild © Robson90 – shutterstock.com

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