Stans NW: Vorsicht vor Betrugsversuchen durch "Schockanrufe"
Aktuell häufen sich im Kanton Nidwalden die Meldungen zu Betrugsversuchen durch die sogenannten „Schockanrufe“. Dabei gaukeln Betrüger eine Notlage eines Familienmitglieds vor, für die sie einen hohen Geldbetrag benötigen. In einem Fall erbeutete die Täterschaft rund 100’000 Franken.
Die Kantonspolizei Nidwalden mahnt zur Vorsicht und gibt Tipps.
Aktuell werden vielfach ältere Personen im Kanton Nidwalden von Telefonbetrügern angerufen und täuschen eine Notsituation eines Familienangehörigen vor. Die Kriminellen gehen dabei sehr professionell vor und geben sich beispielsweise als Mitarbeitende der Polizei oder der Staatsanwaltschaft oder auch als medizinisches Personal aus. Sie setzen ihre Opfer massiv unter Druck, weil die angebliche Notlage nur mit der Zahlung einer grösseren Geldsumme abgewendet werden könne. Als Notlage wird ein schwerer Verkehrsunfall, ein Gefängnisaufenthalt aufgrund eines verursachten Verkehrsunfalls oder ein anderer tragischer Vorfall geltend gemacht. Das Geld werde für eine dringend erforderliche Behandlung respektive Operation, einen Spitalaufenthalt oder als Kaution für das beschuldigte Familienmitglied benötigt. Dabei werden die angerufenen Personen mit einer schockierenden Geschichte konfrontiert und mittels eindringlicher Geldforderungen massiv unter Druck gesetzt.
In einem Fall gelang es der unbekannten Täterschaft rund 100’000 Franken zu erbeuten. Die Täterschaft konnte bislang nicht identifiziert werden, die Ermittlungen sind im Gang.
Vor diesem Hintergrund mahnt die Kantonspolizei Nidwalden zur Vorsicht und gibt folgende Verhaltenstipps:
- Fordert jemand am Telefon von Ihnen Geld und fühlen Sie sich unter Druck gesetzt, beenden Sie das Gespräch sofort und informieren Sie die Polizei über die Notrufnummer 117.
- Lassen Sie sich auch durch beunruhigende und dramatische Schilderungen nicht verunsichern.
- Hinterfragen Sie kritisch die scheinbare Notsituation und kontaktieren Sie umgehend selbst die angeblich betroffene, angehörige Person.
- Treffen Sie am Telefon unter Zeitdruck nie Entscheidungen und besprechen Sie den vermeintlichen Vorfall mit Personen aus Ihrem persönlichen Umfeld.
- Übergeben oder überweisen Sie niemals Geld oder Wertgegenstände an eine unbekannte Person, auch wenn Ihnen diese noch so vertrauenswürdig erscheint.
- Geben Sie keine Details zu Ihren familiären und finanziellen Verhältnissen bekannt.
- Bedenken Sie, dass Schweizer Behörden keine Kautionen oder Vorauszahlungen für Spitalaufenthalte oder Operationen verlangen.
Quelle: Kapo NW
Bildquelle: P. Ochsner