Salina Raurica - provisorischer Lückenschluss der Lohagstrasse in Pratteln BL

Der Regierungsrat beantragt dem Landrat eine einmalige Ausgabe von 1’040’000 Franken für einen provisorischen Lückenschluss der Lohagstrasse in Pratteln. Ziel ist die bessere Erreichbarkeit des Gewerbegebiets Lohag / Netziboden während der Übergangszeit vom alten zum neuen Verkehrsregime.

Die aktuelle Situation ist entstanden als Folge des abgelehnten Projektierungskredits zur Verlängerung der Tramlinie 14 und der daraus resultierenden Sistierung der Gebietsentwicklung Salina Raurica Ost.

Die Ausgabenbewilligung betrifft das kommunale Strassennetz und erfolgt deshalb vorbehältlich einer vertraglichen Vereinbarung mit der Gemeinde Pratteln. Das Projekt ist in enger Zusammenarbeit mit der Gemeinde Pratteln geplant und soll so rasch als möglich umgesetzt werden.

Am 9. Dezember 2022 wurde die neue Rauricastrasse im Gebiet Salina Raurica eröffnet. Zeitgleich wurde die bisherige Rheinstrasse für den motorisierten Individualverkehr gesperrt. Durch die Bündelung des Durchgangsverkehrs längs der Autobahn werden die Gebiete Salina Raurica, Längi und Augst Gallisacher vom Verkehrslärm entlastet und der bisher verbaute Zugang zum Rhein verbessert. Die Rheinstrasse soll künftig als Erschliessungs-, Velo- und Fussverkehrsachse ausgebildet werden und der ganze Siedlungsraum am Rhein in Pratteln und Augst aufgewertet werden.

Für die Erschliessung des Gewerbegebietes Lohag / Netziboden dient das kommunale Strassennetz der Gemeinde Pratteln. Gemäss Spezialrichtplan Salina Raurica ist geplant, dass diese Erschliessung über die Netzibodenstrasse ab Kreisel Zurlinden und die Lohagstrasse ab Kreisel Lohag erfolgen soll. Die Netzibodenstrasse wird zurzeit unter der Federführung der Gemeinde Pratteln neu gebaut bzw. instandgesetzt. Die Fertigstellung ist per Ende 2023 geplant. Die Strasse ist über den Kreisel Zurlinden mit der Rauricastrasse verknüpft und bildet seit der Eröffnung der Rauricastrasse das Rückgrat der Gewerbeerschliessung Lohag / Netziboden.

Die Verlängerung der Lohagstrasse, die ursprünglich im Rahmen der Gebietsentwicklung Salina Raurica Ost geplant war, stellt eine wichtige Gewerbeerschliessung dar. Die weitere Planung insgesamt wie auch das entsprechende Landumlegungsverfahren für das Gebiet Salina Raurica Ost wurde infolge der Ablehnung der Tramverlängerung nun zumindest für die aktuelle Gemeinderatslegislatur bis Mitte 2024 sistiert. Daraus ist die tatsächlich sehr unbefriedigende Situation entstanden, dass die bereits eingeleitete Verlegung der Kantonsstrasse erfolgt ist, das ergänzende kommunale Strassennetz aber noch nicht fertiggestellt ist. Eine vorläufige Offenlassung der Rheinstrasse ist keine Option. Dies unter anderem, weil die Einmündung auf der Westseite mit der neuen Strassenführung als neuer Knoten erstellt werden müsste und ohne Absicherung mit einer Lichtsignalanlage sehr gefährlich und damit nicht zu verantworten wäre.

Eine provisorische Verbesserung der Situation ist also dringend nötig, da das Gebiet Salina Raurica für den Kanton auch von längerfristig strategischer Bedeutung ist. Überdies ist der Kanton ein massgeblicher Grundeigentümer. Demzufolge schlägt der Kanton dem Landrat als bestgeeignete und am schnellsten realisierbare Überbrückungsmassnahme die Finanzierung eines provisorischen Lückenschlusses auf der Basis einer gesonderten Vereinbarung mit der Gemeinde Pratteln vor. Er beantragt beim Landrat die entsprechende Ausgabe in Höhe von 1’040’000 Franken. Damit kann die Erschliessungsqualität des Gewerbegebietes, insbesondere aus Richtung Augst und Liestal (inkl. Autobahnanschluss Liestal) rasch und wirkungsvoll verbessert werden. Die Linienführung des provisorischen Lückenschlusses zwischen der bestehenden Lohagstrasse und der Rauricastrasse folgt entlang der Grenze zwischen der Gewerbezone Schüracher und der künftigen Wohnzone Salina Raurica Ost.

Die Realisierung der definitiven Lohagstrasse als Gemeindestrasse mit dem entsprechenden Ausbau (z.B. Trottoirs, Werkleitungen etc.) wird durch die Gemeinde Pratteln ausgeführt und finanziert werden.

 

Quelle: Kanton Basel-Landschaft
Bildquelle: Kanton Basel-Landschaft

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