Militärflugplätze - Bundesrat passt Verordnung über Infrastruktur der Luftfahrt an
Von militärisch zu zivil: Der Flugplatz in Dübendorf befindet sich in der Umnutzungsphase. An seiner Sitzung vom 26.04.2023 passte der Bundesrat die Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt (VIL) in diesem Sinn an.
Damit sind zivilaviatische Nutzungen auf Militärflugplätzen auch während der Umnutzungsphase möglich.
Ein Flugplatz, mehrere Nutzungsarten: Um die Piste und die weitere aviatische Infrastruktur in Dübendorf zu erhalten, erarbeitete der Kanton Zürich 2021 einen Synthesebericht zur zivilen Umnutzung. Der Flugplatz soll künftig neben der Luftwaffe und zivilen Einsatzorganisationen wie REGA und Kantonspolizei Zürich auch dem Innovationspark vor Ort dienen. Dieses Planungsziel wird erst nach einer mehrjährigen Übergangsphase erreicht. Damit bereits kurzfristig weitere zivilaviatische Nutzungen am Standort Dübendorf möglich sind, braucht es rechtliche Anpassungen. Der Bundesrat hat deshalb Änderungen in der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt (VIL) beschlossen.
Die angepasste VIL ermöglicht es nun, einen Militärflugplatz in der Übergangsphase vermehrt zu nutzen. Konkret: Am Standort Dübendorf können sich dank der Neuregelung einzelne aviatische Betriebe schon während der Übergangsphase ansiedeln und den Flugplatz nutzen.
In der angepassten VIL werden die Such-, Rettungs- und Polizeiflüge nicht mehr dem Kontingent von Bewegungen von zivilen Flügen angerechnet. So verbleibt in Dübendorf ein Kontingent, das zivile Bewegungen für andere Zwecke zulässt – etwa für Testflüge bei Forschungsprojekten.
Mit der Verordnungsänderung löst der Bundesrat eine aktuelle Herausforderung in Dübendorf. Die Neuregelung gilt jedoch für alle Militärflugplätze. Die geänderte Bestimmung tritt am 1. Juni 2023 in Kraft.
Quelle: Der Bundesrat
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