Feusisberg SZ: Tödlicher Arbeitsunfall auf Baustelle - Einstellung des Strafverfahrens

Nachdem es am 12. Mai 2022 auf einer Baustelle in Feusisberg zu einem Baugrubeneinsturz gekommen war, in dessen Folge drei Arbeiter tödliche Verletzungen erlitten, eröffnete die Staatsanwaltschaft Schwyz eine Strafuntersuchung.

Dieses Verfahren wurde nun eingestellt.

Am Donnerstagmorgen, 12. Mai 2022, kurz nach 10 Uhr kam es in Feusisberg zu einem tragischen Arbeitsunfall auf einer Baustelle. Beim Einsturz einer Baugrube wurden drei Arbeiter verschüttet. Die Verunfallten konnten im Verlaufe des Donnerstagabends unter Mithilfe von vier Rettungs- und Suchhundeteams geortet und von den Einsatzkräften tot aus den Trümmern geborgen werden. Insgesamt standen rund 90 Personen im Einsatz .

Zur Klärung der genauen Umstände und möglicher strafrechtlich relevanter Aspekte führte die Staatsanwaltschaft umfassende Ermittlungen durch. Dabei wurde abgeklärt, wer für die Baustelle bzw. die Bauarbeiten in der eingestürzten Baugrube und infolgedessen für den Tod der drei Arbeiter verantwortlich ist. Die Ermittlungen ergaben, dass die Bauherrschaft, Bauleitung und Verantwortlichkeit der Baustelle bei einem der verunglückten Arbeiter lag. Dieser erstellte die eingestürzte Baugrubenwand zusammen mit den anderen beiden Arbeitern selbständig und ohne den Beizug von Drittfirmen unter Missachtung elementarer Sicherheitsvorkehrungen. Ein strafrechtlich relevantes Handeln oder Unterlassen weiterer Personen konnte nicht festgestellt werden. Die Einstellungsverfügung ist rechtskräftig.

Aus Rücksicht auf die hinterbliebenen Angehörigen macht die Staatsanwaltschaft Schwyz keine weiteren Angaben.

 

Quelle: Staatsanwaltschaft Kanton Schwyz
Titelbild: Symbolbild © Kantonspolizei Schwyz

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