Bundesgericht stellt Lärmschutz entlang von Strassen über geringe Reisezeitverluste
Das Bundesamt für Strassen Astra plant, den Pannenstreifen auf dem Abschnitt Zürich-Nord bis Brüttisellen als zusätzliche Fahrspur umzunutzen. Die Stadt Zürich und der VCS Zürich haben vor Bundesgericht geltend gemacht, dass ein solcher Spurausbau nur dann stattfinden dürfe, wenn gleichzeitig der Lärmschutz der Anwohner/innen verbessert wird.
Nun hat das Bundesgericht den beiden Beschwerdeführenden teilweise recht gegeben.
Der Abschnitt Zürich-Nord bis Brüttisellen der Nationalstrasse 1 ist die verkehrsmässig höchstbelastete Nationalstrasse der Schweiz. Pro Tag passieren rund 150 000 Motorfahrzeuge diese Strecke, in Spitzenzeiten sind es 10 000 Motorfahrzeuge pro Stunde. Das Bundesamt für Strassen, plant die Kapazität dieses Abschnitts zu erhöhen, indem der Pannenstreifen auf dieser Strecke als zusätzliche Fahrbahn benutzt werden kann. Die Stadt Zürich und der Verkehrs-Club der Schweiz (VCS), Sektion Zürich haben vor Bundesgericht geltend gemacht, dass diese Effizienzsteigerung nicht auf Kosten der Nachbarschaft geschehen dürfe. Rund 1000 Personen wohnen an dieser Lage und sind schon heute durch Lärmimmissionen belastet.
Temporeduktion auf 80 km/h zwischen 22 und 7 Uhr
In seinem heute publizierten Urteil hat das Bundesgericht den Beschwerdeführenden nun teilweise recht gegeben und entschieden, dass der Pannenstreifen zwar als zusätzliche Spur genutzt werden darf, allerdings nur, wenn gleichzeitig das Tempo zwischen 22 Uhr nachts und 7 Uhr morgens, von 100 km/h auf 80 km/h gesenkt wird. Die weitergehende Forderung
der Stadt um eine Reduktion des Tempos auf 80 km/h auch tagsüber hat das Gericht abgewiesen. Simone Brander, Vorsteherin des Tiefbau- und Entsorgungsdepartements der Stadt Zürich freut sich, dass das Bundesgericht mit seinem Entscheid dem Lärmschutz mehr Gewicht beigemessen hat, als einem geringen Reisezeitverlust von durchschnittlich 56 Sekunden pro Fahrt. Das Bundesgericht argumentierte, dass die kurzen Reisezeitverluste von der Vorinstanz zu stark gewichtet wurden, weil im Wesentlichen Freizeitfahrten betroffen seien. „Die Temposenkung kommt nicht nur jenen Personen zugute, die jetzt von Lärm über den Immissionsgrenzwerten betroffen sind, sondern auch allen übrigen Personen, die im Perimeter dieser Autobahn leben“.
Quelle: Stadt Zürich
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