Kanton St.Gallen: Neue Angehörigen-Programme im Justizvollzug

Verurteilte Väter sollen auch während des Strafvollzugs den Kontakt zu ihren Kindern und Familienangehörigen pflegen können. Das Amt für Justizvollzug hat neue Angehörigen-Programme eingeführt, um die Re-Integration von straffällig gewordenen Menschen in die Gesellschaft zu stärken und zu erleichtern.

Die Universität St.Gallen wird das Pilotprojekt auswerten.

Wenn das Gerichtsurteil ergangen ist und ein Mensch in eine Strafanstalt eingewiesen wird, wird es meistens ruhig. Doch was passiert danach, bis diese Person in die Gesellschaft zurückkehrt? Zu einem menschenwürdigen Justizvollzug gehört es, dass auch die Beziehungen und das Familienleben weitergelebt werden können. Der Einbezug der Angehörigen wurde deshalb im St.Galler Justizvollzug erweitert.

Das Amt für Justizvollzug hat das Angebot rund um die Familie ausgebaut: In allen Einrichtung hat es besondere Räume für Kontakte mit der Familie erstellt und die Besuchszeiten ausge¬weitet. Die Daten der Angehörigen werden umfassend erhoben. Das einst als Pilotprojekt eingeführte Vater-Kind-Projekt hat das Amt nun in ein festes Angebot überführt. Dabei kann eine Gruppe von inhaftierten Vätern Unternehmungen mit ihren Kindern durchführen und dadurch ein Stück Normalität und Familienleben im Justizvollzugsalltag erleben.

Universität St.Gallen begleitet Pilotprojekt

Ein neues Pilot-Projekt wurde in Kooperation mit der Beratungsstelle für Familien eingeführt. Angehörige werden von der Beratungsstelle für Familien direkt nach der Inhaftierung eines Familienmitglieds und mit dessen Einwilligung kontaktiert und beraten.

Im Rahmen des Pilotprojekts wird die Universität St.Gallen die Auswirkungen der Angehörigenarbeit untersuchen. Geht es den Angehörigen besser, wenn sie ein Beratungsangebot erhalten? Hat dies eine (positive) Auswirkung auf die inhaftierte Person? Und hat das letztlich einen Einfluss auf die Wiedereingliederung und die Verhinderung von Rückfällen? Es ist geplant, das Pilotprojekt über rund zwei Jahre zu führen.

Der Justizvollzug übernimmt eine wichtige Aufgabe für eine sichere Gesellschaft. Denn lediglich mit der Inhaftierung einer straffällig gewordenen Person ist noch nichts verändert. Die inhaftierten Personen werden von den Mitarbeitenden in ihrer Entwicklung unterstützt und begleitet, was eine verantwortungsvolle Aufgabe darstellt. Dies passiert auf vielfältiger Ebene: im sozialen Verhalten, bei den beruflichen Fähigkeiten wie auch in der Freizeitgestaltung.

Neues Identitätsleitbild für St.Galler Justizvollzug

Der St.Galler Justizvollzug mit den Abteilungen Strafanstalt Saxerriet, Massnahmen¬zentrum Bitzi, Regionalgefängnis Altstätten, Jugendheim Platanenhof, Straf- Massnahmenvollzug und Bewährungshilfe wurden vor 15 Jahren zu einem Amt zusammengeschlossen. Aufgrund des 15-jährigen Bestehens haben sich die Verantwortlichen mit den gemeinsamen Werten auseinandergesetzt und ein neues Identitätsleitbild erarbeitet, um den Justizvollzug gegen innen und nach aussen für die Zukunft zu stärken. Die Angehörigenarbeit entspricht dem Anliegen eines respektvollen und menschenwürdigen Justizvollzugs. Das Amt leistet einen wichtigen Beitrag für eine sichere Gesellschaft und unterstützt damit die Schwerpunktplanung der Regierung.

 

Quelle: Kanton St.Gallen
Titelbild: Symbolbild © Kanton St.Gallen

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