Kanton Glarus: Staats- und Jugendanwältin gewählt
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, Christine Arn als Staats- und Jugendanwältin zu wählen.
Der Regierungsrat schlägt dem Landrat die Wahl von Christine Arn aus Arth SZ per 1. August 2023 zur ordentlichen Staats- und Jugendanwältin vor. Die Wahl soll für den Rest der Amtsdauer 2022–2026 gelten.
Ihre Tätigkeit als Staats- und Jugendanwältin nimmt Christine Arn bereits per 1. Juni 2023 auf. Wegen der hohen Geschäftslast bei der Staats- und Jugendanwaltschaft sowie Fluktuationen in diesem Frühjahr wählt der Regierungsrat Christine Arn bereits für die Zeit zwischen 1. Juni und 31. Juli als ausserordentliche Staats- und Jugendanwältin. Die Vakanzen in der Staats- und Jugendanwaltschaft sind damit wieder vollständig behoben.
Christine Arn ist ausgebildete Polizistin und Inhaberin des Rechtsanwaltspatents. Sie war zuletzt mehrere Jahre als ausserordentliche Staatsanwältin und Assistenzstaatsanwältin in der Strafverfolgung tätig.
Quelle: Kanton Glarus
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