Weiterentwicklung der Schweizer Armee - Bundesrat zieht positive Bilanz

Die Weiterentwicklung der Armee (WEA) hat sich bewährt. Das Ziel der Armee, sich modern und flexibel auf die Zukunft auszurichten, wurde mehrheitlich erreicht.

Dies ist das Ergebnis des Schlussberichtes zur Umsetzung der Weiterentwicklung der Armee, den der Bundesrat in seiner Sitzung vom 2. Juni 2023 gutgeheissen und ans Parlament überwiesen hat. Der Bericht legt zudem dar, wie sich die Fähigkeiten der Armee in Zukunft entwickeln sollen und wie sie den weiterhin bestehenden Herausforderungen in den Bereichen Ausrüstung und Alimentierung begegnen will.

Die Umsetzung der WEA hatte 2018 begonnen und endete am 31. Dezember 2022. Sie hatte zum Ziel, die Armee modern und flexibel auf die Zukunft auszurichten. Dazu sollten die Bereitschaft erhöht, die Kaderausbildung und die Ausrüstung verbessert sowie die regionale Verankerung der Armee gestärkt werden.

Im Schlussbericht zur Umsetzung kommt der Bundesrat zum Schluss, dass sich die WEA insgesamt bewährt hat. Die Ziele wurden bei der erhöhten Bereitschaft, der verbesserten Kaderausbildung und der regionalen Verankerung erreicht. So konnte die Bereitschaft der Armee seit Beginn der WEA schrittweise erhöht werden. Es wurden neue Mobilmachungsabläufe geschaffen und die Mobilmachung wieder in der Armee eingeführt. Parallel dazu leistete die Armee während der Umsetzungsphase der WEA sämtliche geforderten Einsätze. Dazu gehörten unter anderem die Assistenzdiensteinsätze zur Unterstützung der zivilen Behörden bei der Bekämpfung der Covid-19-Pandemie.

Effektivere Kaderausbildung und verbesserte regionale Verankerung

Auch die Kaderausbildung konnte wirksamer gestaltet werden, indem angehende Kader ihre Funktion wieder in einer gesamten Rekrutenschule abverdienen. Zudem wurde die militärische Ausbildung mit der Einführung einer Ausbildungsgutschrift für Milizkader oder die Ausweitung der Anerkennung der militärischen Ausbildung in der zivilen Bildungslandschaft attraktiver gemacht. Die regionale Verankerung konnte dadurch verbessert werden, dass mit der WEA die Territorialdivisionen durch unterstellte Truppenkörper verstärkt und die regionale Zusammenarbeit zwischen militärischen und zivilen Partnern gefestigt wurden.

Weiter gewann im Umsetzungszeitraum der WEA das Thema Cyber zunehmend an Bedeutung. Um die Fähigkeit zur Cyberabwehr kontinuierlich auszubauen, führte die Armee parallel zur WEA einen eigenen Cyberlehrgang ein, begann mit dem Aufbau eines Kommando Cyber und bildete ein Cyberbataillon.

Herausforderungen bleiben bestehen

Gewisse Herausforderungen bleiben jedoch auch nach Abschluss der WEA bestehen. So konnte das Ziel der vollständigen Ausrüstung der Truppen nicht erreicht werden, obwohl Massnahmen zur Verbesserung eingeleitet wurden. Die Armee verfügt zwar über genügend Systeme, um die wahrscheinlichsten Einsätze kurz- und mittelfristig leisten zu können. Langfristig gilt es jedoch, die Armee so auszurüsten, dass die Verteidigungsfähigkeit nachhaltig gestärkt wird.

Ferner ist die Alimentierung der Bestände insbesondere bei der Miliz für die Armee weiterhin eine Herausforderung. Während der Umsetzung der WEA ergriff die Armee Massnahmen, um die Alimentierung zu verbessern. Diese umfassten unter anderen die verbesserte Vereinbarkeit von Militärdienst und Privatleben, die Flexibilisierung von Rekrutierung und Beginn des Militärdienstes oder eine verbesserte Kommunikation und Information. Abgänge aus der Armee – insbesondere in den Zivildienst – gesellschaftliche Veränderungen sowie Schwierigkeiten, ausreichend qualifizierte Spezialistinnen und Spezialisten zu rekrutieren, führen dazu, dass die Alimentierungsproblematik auch nach der WEA weiter bestehen bleibt.

Mittelfristige Optionen zur Verbesserung der Alimentierung

Mit dem ersten und zweiten Teil des Berichts zur Alimentierung von Armee und Zivilschutz beauftragte der Bundesrat das VBS, im WEA-Schlussbericht Vorschläge zur mittelfristigen Verbesserung der Alimentierung vorzulegen. Die Armee hat dazu verschiedene Optionen geprüft. Dazu gehören eine weiter verbesserte Vereinbarkeit von Militärdienst und Zivilleben, eine höhere Bindung von Militärdienstpflichtigen an die Armee, die Ausdehnung von Spezialfunktionen innerhalb der Armee oder die Flexibilisierung der Dienstpflichterfüllung.

Im Schlussbericht zur Umsetzung der WEA wird zudem dargelegt, wie die Armee den weiterhin bestehenden Herausforderungen in den Bereichen Ausrüstung und Alimentierung begegnen will und wie sich die Fähigkeiten der Armee in Zukunft entwickeln sollen. Um den künftigen geopolitischen, gesellschaftlichen und technologischen Entwicklungen und Herausforderungen gerecht zu werden, wird sich die Armee auch nach Abschluss der WEA kontinuierlich und vorausschauend weiterentwickeln. Dabei sollen die Fähigkeiten der Armee konsequent auf das hybride Konfliktbild und die Verteidigungsfähigkeit ausgerichtet werden.

Der Abschluss der WEA bildet gleichzeitig die Grundlage für eine kontinuierliche Weiterentwicklung der Armee. Künftige Entwicklungen werden nicht mehr wie bis anhin mittels einer Armeereform auf einen bestimmten Zeitpunkt hin umgesetzt, sondern schrittweise und über Gesetzesrevisionen.

 

Quelle: Der Bundesrat
Titelbild: Symbolbild © Bumble Dee – shutterstock.com

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