Kanton St.Gallen: Alkoholisierte Verkehrsteilnehmende
In der Zeit zwischen Freitagabend und Samstagmorgen (03.06.2023) hat die Kantonspolizei St.Gallen insgesamt sechs alkoholisierte Verkehrsteilnehmende angehalten.
Einer Person wurde der Führerausweis auf der Stelle abgenommen, einer weiteren Person wurde die Fahrerlaubnis für die Schweiz aberkannt.
Zwei Personen waren ohne gültige Fahrerlaubnis beziehungsweise trotz Entzug des Führerausweises unterwegs. Die fehlbaren Fahrzeuglenkenden werden bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen zur Anzeige gebracht.
Samstag, kurz vor 4 Uhr, Uzwil, 48-jähriger Autofahrer, in alkoholisiertem Zustand unterwegs, Atemalkoholmessung zeigte einen positiven Wert an, die Weiterfahrt wurde ihm untersagt;
Samstag, 2:50 Uhr, Mels, 30-jähriger Autofahrer, in alkoholisiertem Zustand unterwegs, beweissichere Atemalkoholprobe zeigte einen Wert von über 0.7 mg/l an. Er musste seinen Führerausweis auf der Stelle abgeben;
Samstag, 2:50 Uhr, Heerbrugg, 49-jähriger Motorradfahrer, in alkoholisiertem Zustand trotz Entzug des Führerausweises unterwegs, beweissichere Atemalkoholprobe zeigte einen Wert von über 0.8 mg/l an;
Samstag, 2:45 Uhr, Mels, 31-jähriger Autofahrer, in alkoholisiertem Zustand unterwegs, Atemalkoholmessung zeigte einen positiven Wert an, die Weiterfahrt wurde ihm untersagt;
Samstag, 2:10 Uhr, Heerbrugg, 27-jähriger Autofahrer, in alkoholisiertem Zustand und ohne gültigen Führerausweis unterwegs, beweissichere Atemalkoholprobe zeigte einen Wert von über 0.5 mg/l an;
Freitag, 21:50 Uhr, Rheineck, 43-jähriger Autofahrer, in alkoholisiertem Zustand mit Auto in parkiertes Auto geprallt, beweissichere Atemalkoholprobe zeigte einen Wert von über 1.1 mg/l an, Fahrerlaubnis für die Schweiz aberkannt.
Die fehlbaren Fahrzeuglenkenden werden bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen zur Anzeige gebracht.
Quelle: Kantonspolizei St.Gallen
Titelbild: Symbolbild © Kantonspolizei St.Gallen