Kapo Wallis: Europäisches Unfallprotokoll – praktische Gebrauchsanleitung

Wenn sich auf öffentlichen Strassen Unfälle mit Sachschaden ereignen und keine Personen verletzt werden, ist ein Polizeieinsatz nicht zwingend erforderlich.

Das Ausfüllen eines Unfallprotokolls stellt für viele Verkehrsteilnehmer jedoch eine Herausforderung dar. Aus diesem Grund hat die Kantonspolizei beschlossen, eine digitale Gebrauchsanleitung für die Erstellung eines europäischen Unfallprotokolls zu verfassen.

Das Europäische Unfallprotokoll wird von den Versicherungsgesellschaften in der Regel kostenlos an ihre Kunden ausgegeben. In mehreren Sprachen erhältlich, bleiben Inhalt und Struktur der Texte identisch.

Wenn Sie Verursacher oder Geschädigter eines Verkehrsunfalls mit Sachschaden sein sollten, ist die Anwesenheit der Kantonspolizei für die Erstellung eines Unfallprotokolls nicht zwingend erforderlich. Es genügt, wenn die verschiedenen Parteien das Europäische Unfallprotokoll klar und unmissverständlich ausfüllen. Das Protokoll sollte eine Skizze der Situation am Unfallort, sowie die Namen und Adressen der Zeugen beinhalten. Es wird auch empfohlen, Fotos als zusätzliche Beweismittel beizufügen.

Das Protokoll muss von beiden Beteiligten unterzeichnet werden. Es ist wichtig zu betonen, dass die Unterschrift keine Haftungsanerkennung darstellt, sondern lediglich die Richtigkeit der im Unfallbericht festgehaltenen Fakten bestätigt. Anschliessend werden zwei Exemplare ausgetauscht, wobei grundsätzlich eine Kopie für den Fahrer und eine zweite für die Versicherungsgesellschaft bestimmt ist.

Unsere Ratschläge:

– Stellen Sie sicher, dass Sie ein Europäisches Unfallprotokoll im Fahrzeug haben (die Abschnitte 6. Versicherungsnehmer/Versicherter – 7. Fahrzeug –
8. Versicherungsunternehmen können bereits im Voraus ausgefüllt werden)

– Ruhe bewahren

– Füllen Sie die Rubriken gut lesbar und mit einem Kugelschreiber aus

– Objektive Feststellung der mit dem Unfall verbundenen Tatsachen

– Notieren Sie eventuelle Meinungsverschiedenheiten unter Punkt 14. Eigene Bemerkungen

– Erstellen Sie eine Skizze, um den Unfall zu veranschaulichen (Fotos sind empfehlenswert)

Zu vermeidendes Verhalten:

– Unterschreiben Sie das Protokoll nicht leer und überlassen Sie es nicht dem anderen Beteiligten, die verschiedenen Rubriken auszufüllen

– Keine Haftungsanerkennung verfassen

– Ändern Sie den Unfallbericht nicht, nachdem die Beteiligten unterschrieben haben. Solche Änderungen sind wertlos und die Versicherung kann Ihnen einen Betrugsversuch vorwerfen

Die Kantonspolizei Wallis erinnert jedoch daran, dass sie auf Antrag eines der Beteiligten oder wenn eine Person verletzt wurde, ein offizielles Unfallprotokoll erstellen wird.

 

Quelle: Kantonspolizei Wallis
Bildquelle: Kantonspolizei Wallis

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