Zoll stoppt illegale Abfall-Ausfuhr - ohne Kennzeichnung und falsch angemeldet
Ulm. Beamte des Zollamts Ulm-Donautal stoppten jüngst die Ausfuhr von Gummiabfall in die Türkei.
Laut Zollunterlagen sollte der LKW Kunststoffteile enthalten; eine Beschau der Ware machte die Zöllner aber stutzig – in den 31 geladenen Gitterboxen befanden sich übelriechende zerrissene und verschmolzene Gummiabfälle.
Für Abfalltransporte allerdings gelten besondere Vorschriften. Sie müssen fachmännisch verpackt, transportiert und gekennzeichnet und die Ausfuhr auch entsprechend als Abfall angemeldet sein. Auch ist die Ausfuhr in bestimmte Länder nicht erlaubt.
Die Beamten informierten die zuständige Fachbehörde für Umwelt und gaben den Fall für weitere Ermittlungen an die Strafsachenstelle des Hauptzollamts Ulm ab. Der Anmelder muss nun für einen fachmännischen Rücktransport mit Transportgenehmigung und fachmännischer Lagerung der Ware sorgen.
Quelle: Hauptzollamt Ulm
Bildquelle: Hauptzollamt Ulm