Einsatz von Armeeangehörigen zum Schutz ausländischer Vertretungen verlängert
An seiner Sitzung vom 28. Juni 2023 hat der Bundesrat beschlossen, den Einsatz von Armeeangehörigen zum Schutz ausländischer Vertretungen und für Sicherheitsmassnahmen im Luftverkehr für die Jahre 2024 bis 2027 zu verlängern.
Ab 2024 werden Armeeangehörige zudem auch im Bereich des Personenschutzes eingesetzt.
Seit vielen Jahren stellt die Armee für den Schutz der ausländischen Vertretungen und für die Sicherheit im Luftverkehr Armeeangehörige zur Verfügung. Bis im Dezember 2017 erfolgten die Einsätze im Rahmen des Assistenzdienstes zugunsten ziviler Behörden. Seit 2018 werden die Armeeangehörigen zum Kompetenzerhalt für solche Dienste eingesetzt.
In diesem Rahmen kann der Bundesrat den zivilen Behörden dauerhaft eine begrenzte Anzahl Armeeangehörige zu Verfügung stellen. Die Armeeangehörigen, die sich im Ausbildungsdienst befinden, können so die notwendigen Kompetenzen für die Zusammenarbeit mit den zivilen Behörden erwerben und aufrechterhalten, insbesondere im Hinblick auf spätere Assistenzdiensteinsätze.
Im Zeitraum von 2024 bis 2027 werden den zivilen Behörden weiterhin maximal 10 Personen als Sicherheitsbeauftragte an Bord von Linienflügen (Air Marshals) zur Verfügung gestellt. Für den Schutz ausländischer Vertretungen werden maximal 14 Armeeangehörige im Kanton Genf und 20 Soldaten im Kanton Bern eingesetzt. Schliesslich werden dem Bundesamt für Polizei (fedpol) höchstens 10 Personen im Bereich Personenschutz zugeteilt.
Die Lohnkosten für die Armeeangehörigen sind durch das ordentliche Armeebudget abgedeckt.
Quelle: Der Bundesrat
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