Verkehrsflächen für den Langsamverkehr – Bundesrat startet Vernehmlassung
Der Bundesrat will die Vorschriften für Motorfahrräder und Leicht-Motorfahrräder aktualisieren und harmonisieren, damit der Verkehr noch sicherer und flüssiger wird.
Dabei geht es insbesondere um die Schaffung einer übersichtlichen Regelung sowie einer effizienten Nutzung der Verkehrsflächen.
Ebenso soll die Gesetzgebung zur Verwendung von Elektrofahrrädern im Tourismus anpassen. Zu diesen und weiteren Änderungen hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 28. Juni 2023 die Vernehmlassung eröffnet. Sie dauert bis zum 18. Oktober 2023.
Die vorgeschlagene Revision beinhaltet eine Anpassung der fahrzeugtechnischen Vorschriften, der Kategorisierung, der Verhaltensvorschriften und der Führerausbildung der zum Verkehr auf Radverkehrsflächen berechtigten Kleinfahrzeuge. Der Bundesrat will zudem die rechtlichen Grundlagen schaffen, um Radstreifen mit baulichen Elementen schützen und um spezifische Parkierungsflächen für Cargobikes und Bikes mit einem Anhänger einrichten zu können. Damit wird eine kongruente und sichere Nutzung der vorhandenen Verkehrsflächen gefördert.
Zur Umsetzung der Motion 20.3080 Nantermod „Elektrofahrräder. Gesetzgebung an die Verwendung im Tourismus anpassen“ soll Kindern ab 12 Jahren das Fahren mit langsamen E-Bikes ohne Führerausweis erlaubt werden, sofern sie von einer mindestens 18-jährigen Person beaufsichtigt werden. Damit wird der immer wichtigeren Rolle von E-Bikes im Tourismus Rechnung getragen und die Möglichkeiten der Freizeitausgestaltung von Familien mit Kindern erweitert.
Quelle: Der Bundesrat
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