Kreuzlingen TG: Vollsperrung der Romanshornerstrasse
Ab Montag, 10. Juli, bis Samstag, 15. Juli 2023, erfolgen auf der Romanshornerstrasse in Kreuzlingen die finalen Deckschichtarbeiten auf der Fahrbahn.
Um diese Arbeiten ausführen zu können, müssen die Romanshornerstrasse und die seitlichen Zu- und Wegfahrten im Bereich zwischen den Kreiseln „Blaues Haus“ und „Ziil“ gesperrt werden.
Die Rohbauarbeiten an der Romanshornerstrasse wurden vor Ostern 2023 beendet. Während der ersten Sommerferienwoche wird nun noch die Deckschicht auf der Fahrbahn der Romanshornerstrasse eingebaut. Deckschichten können aus Qualitätsgründen nur bei trockener und stabiler Witterung eingebaut werden. Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, muss mit zeitlicher Verschiebung der Bauarbeiten gerechnet werden.
Ab Montag, 10. Juli 2023, 6 Uhr, bis Samstag, 15. Juli 2023, ca. 12 Uhr, werden die Romanshornerstrasse und die seitlichen Zu- und Wegfahrten zwischen den beiden Kreiseln „Blaues Haus“ und „Ziil“ für den Durchgangsverkehr gesperrt. Es werden Deckschicht und Markierungsarbeiten ausgeführt. Die Zu- und Wegfahrt für Anwohnerinnen und Anwohner ist bis Dienstag, 11. Juli 2023, 13 Uhr, gestattet. Danach gilt die Vollsperrung auch für Anwohnerinnen und Anwohner. Jegliche Zu- und Wegfahrt mit motorisierten Fahrzeugen innerhalb des Baustellenbereiches ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr gestattet. Benötigte Fahrzeuge wie Autos usw. müssen frühzeitig vor der Sperrung ausserhalb des Ausbaubereiches abgestellt werden. Die Bushaltestellen im betroffen Bereich werden nicht bedient. Es wird gebeten, sich an den betroffenen Haltestellen über Verschiebungen der Bushaltstellen und Fahrplananpassungen zu informieren. Die Gehwege im betroffenen Bereich bleiben passierbar. Allfällige Verschiebungen der Arbeiten bei unsicherer Witterung bleiben vorbehalten.
Auf der Fahrbahnoberfläche wird eine klebrige Masse als Haftkleber aufgebracht. Diese Oberfläche darf weder betreten noch befahren werden. Um Verschmutzungen auf Nebenflächen (Gehwegen, Geschäften, Wohnungen) zu vermeiden, darf die Fahrbahn nur ausserhalb der gesperrten Fläche mit der nötigen Rücksicht überquert werden.
Das kantonale Tiefbauamt und die Stadt Kreuzlingen bitten die Anwohnerinnen und Anwohner sowie Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die mit den Baumassnahmen verbundenen Unannehmlichkeiten. Die Beachtung der Baustellensignalisation hilft, Gefahrensituationen zu vermeiden. Unternehmer, Bauleitung und Bauherrschaft werden ihr Bestes geben, um die Beeinträchtigungen möglichst gering zu halten.
Quelle: Kanton Thurgau
Titelbild: Symbolbild © Google Maps
Für Thurgau:
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