Campierverbot in der Moorlandschaft Glaubenberg OW

Der Kanton Obwalden ruft dazu auf, das Campierverbot in der Moorlandschaft Glaubenberg einzuhalten.

Das Campierverbot dient dem Schutz der Natur. Wildtiere sollen in ihrem Lebensraum weniger gestört werden.



In der Moorlandschaft Glaubenberg wurde in letzter Zeit vermehrt gegen das Campierverbot verstossen, insbesondere im Gebiet am Mittagsgüpfi (Gemeinde Alpnach) sowie am Seewensee und Rickhubel (Gemeinde Sarnen). Das Amt für Wald und Landschaft des Kanton Obwalden appelliert darum eindringlich an alle Naturliebhaber, die geltenden Reglement für die Moorlandschaft zu beachten.

Campierverbot wird vermehrt kontrolliert

Das Campieren, Lagern und Biwakieren ist gemäss Art. 4 des Reglements zum Schutz und zur Nutzung der Moorlandschaft Glaubenberg vom 6. März 2012 untersagt. Zukünftig führen die Kantonspolizei und die Wildhut /Naturaufsicht auf dem ganzen Gebiet der Moorlandschaft häufigere Kontrolleinsätze durch. Wer gegen das Campierverbot verstösst und ohne Bewilligung campiert, riskiert eine Busse.

Schutz empfindlicher Ökosysteme und der Wildtiere

Die Einhaltung der Campierregeln ist nicht nur eine rechtliche Pflicht, sondern auch ein Zeichen des Respekts und der Verantwortung gegenüber einem einzigartigen natürlichen Lebensraum.

Die Moorlandschaft Glaubenberg ist die grösste Moorlandschaft in der Schweiz und ein wertvoller Naturraum von nationaler Bedeutung. Sie weist nicht nur viele verschiedene Tier- und Pflanzenarten auf, sondern ist auch ein bedeutsamer Lebensraum für das gefährdete Auerwild. Durch das Campieren werden die äusserst trittempfindlichen Hoch- und Flachmoore geschädigt und die Wildtiere gestört.

Weitere Informationen zum geltenden Reglement zum Schutz und zur Nutzung der Moorlandschaft und Übernachtungsalternativen sind auf www.glaubenberg-obwalden.ch zu finden.

 

Quelle: Kanton Obwalden
Bildquelle: Kanton Obwalden

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