Kapo Zürich: Sprung vom Schiffssteg - besser nicht
Haben Sie gewusst, dass das Baden bei Anlegestellen der Kursschifffahrt und im Umkreis von 100 Metern verboten ist?
Sie können dadurch die Schiffe beim Manövrieren behindern und sich selber in erhebliche Gefahr bringen.
Nutzen Sie also die fürs Baden gekennzeichneten Wasserflächen.
Übrigens:
An fahrenden Schiffen dürfen Sie sich als Schwimmerin oder Schwimmer nicht festhalten. Auch dürfen Sie nicht an diese heranschwimmen. Dabei geht es vor allem um Ihre Sicherheit.
Bei Hafeneinfahrten, Bojenfeldern und Anlegestellen ist das Schwimmen nur unter besonderer Rücksichtnahme gegenüber fahrenden Schiffen erlaubt.
Quelle: Kantonspolizei Zürich
Bildquelle: Kantonspolizei Zürich
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