Goms VS: Wolf nach Abschussbewilligung im Gebiet Nufenen erlegt

Professionelle Wildhüter haben am 19. Juli 2023 im Gebiet Nufenen im Goms einen einzelnen Wolf erlegt.

Grundlage dafür war die Abschussbewilligung, die Staatsrat Frédéric Favre am 1. Juli 2023 erteilt hatte. Der Abschuss erfolgte innerhalb des bewilligten Perimeters.

Am 19. Juli 2023 wurde im Gebiet des Nufenen im Goms ein Wolf geschossen. Die Entnahme erfolgte durch die Wildhüter aufgrund der Abschussbewilligung, die am 1. Juli 2023 vom Vorsteher des Departements für Sicherheit, Institutionen und Sport (DSIS), Frédéric Favre, ausgestellt wurde. Der Abschuss erfolgte innerhalb des bewilligten Perimeters.

Vor der Sömmerungssaison hatten bereits zwei verschiedene Angriffe im Goms in einer geschützten Situation zum Tod von insgesamt sieben Nutztieren geführt. Damit waren die Voraussetzungen für die Anordnung eines Abschusses im Hinblick auf die revidierte Verordnung zum Bundesgesetz über die Jagd (JSV), die am 1. Juli 2023 in Kraft trat, gegeben. In Übereinstimmung mit dem Konzept Wolf Schweiz wurde das entnommene Tier zur Diagnose und Identifizierung an das Institut für Tierpathologie der Universität Bern transportiert.

 

Quelle: Kapo Wallis
Titelbild: Symbolbild (© Kapo Wallis)

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