Emmenbrücke LU: Angetrunken mit E-Scooter unterwegs
Auf dem Seetalplatz in Emmenbrücke ist in der Nacht auf Dienstag ein E-Scooter-Fahrer aufgefallen, welcher ohne Licht unterwegs war.
Bei der Kontrolle zeigte sich, dass der Fahrer angetrunken war und der E-Scooter deutlich schneller fährt als die erlaubten 20 km/h.
In der Nacht auf Dienstag (25. Juli 2023, ca. 00.30 Uhr) fiel einer Patrouille auf dem Seetalplatz ein E-Scooter-Fahrer auf, welcher deutlich zu schnell und ohne Licht unterwegs war. Bei der anschliessenden Kontrolle wurden beim 28-jährigen Fahrer Alkoholsymptome festgestellt. Ein durchgeführter Atemalkoholtest zeigte, dass der Mann 0,78 mg/l Alkohol intus hatte. Am Fahrzeug konnten zudem mehrere Mängel festgestellt werden. Gemäss ersten Erkenntnissen dürfte der E-Scooter gegen die 50 km/h schnell fahren. Erlaubt sind 20 km/h. Ausserdem war die Bremse defekt. Das Gefährt wurde sichergestellt.
Die Luzerner Polizei stellt immer wieder E-Scooter-Fahrer fest, welche sich nicht an die Verkehrsregeln halten. Öfters liegt dies auch daran, dass die Regeln bei Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern nicht bekannt sind.
Das müssen Sie wissen, damit es keine negativen Überraschungen mit dem E-Scooter gibt:
- Das Benützen von E-Scootern ist unter 14 Jahren verboten
- Fahrzeuglenkende im Alter von 14 bis 16 Jahren benötigen einen Führerausweis der Kategorie M
- Die Motorenleistung darf maximal 0,5 kW und 20 km/h betragen
- E-Scooter und E-Trottinette sind im Verkehr den langsamen Elektrofahrrädern (E-Bikes) gleichgestellt
- Es darf nicht auf dem Trottoir gefahren werden
- Die Benutzung von Radwegen und Radstreifen ist obligatorisch
- Ausser dem Fahrzeuglenker sind keine weiteren Personen auf dem E-Trottinett oder E-Scooter erlaubt
- Das Tragen eines Helms wird dringend empfohlen
E-Scooter und E-Trottinette benötigen ausserdem eine Vorder- und Hinterradbremse, eine Glocke, Licht vorne und hinten (plus Tagfahrlicht) und hinten rote Rückstrahler.
Auf öffentlichen Verkehrsflächen nicht erlaubt sind Trendfahrzeuge wie E-Longboard, E-Skateboard, Smartwheel, Hoverboard, Solowheel usw. Diese Fahrzeuge dürfen ausschliesslich auf abgesperrten Arealen verwendet werden.
Quelle: Luzerner Polizei
Titelbild: Symbolbild © Luzerner Polizei