Kapo Solothurn: Darf ich mit meinem E-Trotti auf dem Trottoir fahren?
Brauche ich für mein E-Bike einen Töffli-Ausweis?
Sei es im Privaten oder in Gesprächen mit der Bevölkerung – häufig werden wir mit Fragen rund um „E-Trotti & E-Bike – Was darf ich?“ konfrontiert.
Hier haben wir die wichtigsten Punkte zusammengetragen:
E-Trotti
- 14- bis 16-Jährige nur mit Führerausweis für Töffli oder Traktor
- ab 16 Jahren ohne Führerausweis
- maximal 500W Antriebsleistung
E-Bike (bis 25km/h)
- 14- bis 16-Jährige nur mit Führerausweis für Töffli oder Traktor
- ab 16 Jahren ohne Führerausweis
- maximal 500W Antriebsleistung
E-Bike (bis 45km/h)
- ab 14 Jahren mit Führerausweis für Töffli oder Traktor
- maximal 1000W Antriebsleistung
- Helm obligatorisch
Übrigens: Das Trottoir ist einzig für Fussgänger/innen gedacht. Die E-Trottis sind den Velos gleichgestellt. Das heisst: Mit dem E-Trotti muss der Radstreifen oder der rechte Fahrbahnrand benutzt werden.
Wir wünschen dir eine gute und sichere Fahrt!
Quelle: Kantonspolizei Solothurn
Titelbild: Symbolbild © Kantonspolizei Solothurn
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