Kanton BL: Beschwerden gegen Verkehrsanordnung eingereicht
Gegen die Verkehrsanordnung zur Wiedereröffnung der Rheinstrasse und Schliessung der Rauricastrasse wurden acht Beschwerden eingereicht.
Der Regierungsrat hat die Beschwerden dem Kantonsgericht zur Beurteilung überwiesen.
Der Landrat hat am 22. Juni 2023 als provisorische Massnahme die Öffnung der Rheinstrasse bei gleichzeitiger Schliessung der Rauricastrasse beschlossen. Gegen die auf diesem Beschluss basierende Verkehrsanordnung der Sicherheitsdirektion vom 3. Juli 2023 sind acht Beschwerden erhoben worden.
Die Prüfung der Rechtmässigkeit der Verkehrsanordnung setzt zwingend die rechtliche Überprüfung des zugrundeliegenden Landratsbeschlusses voraus. Dies, weil der Erlass der Verkehrsanordnungen in direkter Umsetzung des Landratsbeschlusses erfolgt und auch ausschliesslich damit begründet wurde.
Die notwendige rechtliche Überprüfung des Landratsbeschlusses durch den Regierungsrat würde jedoch dem Prinzip der Gewaltenteilung widersprechen. Daher hat der Regierungsrat am 2. August 2023 beschlossen, den Fall im Sinne einer sogenannten Sprungbeschwerde dem Kantonsgericht zur Beurteilung weiterzuleiten. Es liegt nun im Ermessen des Kantonsgerichts, ob es die Sprungbeschwerde entgegennimmt.
Quelle: Kanton Basel-Landschaft
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