Stadt Zug ZG: Ohne Ruhetag während 36 Tagen gearbeitet
Ein Carchauffeur hat die gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeit massiv missachtet.
Er wurde verzeigt und für die Weiterfahrt musste er einen Ersatzchauffeur organisieren.
Am Sonntagmorgen (13. August 2023) haben Spezialisten der Verkehrspolizei in der Stadt Zug einen ausserkantonalen Carchauffeur kontrolliert. Bei der Überprüfung konnten sie feststellen, dass der 36-jährige Schweizer in der Zeit vom 1. Juli bis 5. August 2023 während 36 Tagen durchgehend gearbeitet hat. Während dieser Zeit arbeitete der Mann als Carchauffeur, als Buschauffeur einer Regionallinie des öffentlichen Verkehrs sowie in einer Werkstatt.
Zum Zeitpunkt der Kontrolle war der Mann bereits wieder während mehr als den erlaubten sechs Arbeitstagen als Chauffeur unterwegs. Der fehlbare Fahrzeuglenker wie auch sein Arbeitgeber werden zuhanden der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug verzeigt. Zudem wurde ihm die Weiterfahrt untersagt, worauf er für den Transport seiner Reisegesellschaft einen Ersatzchauffeur organisieren musste.
Quelle: Zuger Polizei
Bildquelle: Zuger Polizei