Region Brigerberg-Ganter VS: Abschuss eines Wolfs angeordnet
Der Vorsteher des Departements für Sicherheit, Institutionen und Sport (DSIS), Frédéric Favre, hat den Abschuss eines Wolfs auf der Bortelalpe in der Region Brigerberg-Ganter angeordnet.
Das Grossraubtier hat 7 Nutztiere auf einer nicht schützbaren Alpe getötet. Damit sind gemäss der revidierten Verordnung zum Bundesgesetz über die Jagd (JSV), die am 1. Juli 2023 in Kraft getreten ist, die Voraussetzungen für die Anordnung eines Abschusses erfüllt. Die Bundesverordnung erlaubt den Abschuss eines Einzelwolfs, wenn dieser innerhalb von vier Monaten mindestens sechs Schafe oder Ziegen getötet hat.
Ein Wolfsabschuss wurde auf der Bortelalpe in der Region Brigerberg-Ganter angeordnet. Der Vorsteher des Departements für Sicherheit, Institutionen und Sport (DSIS), Frédéric Favre, hat diesen Entscheid getroffen, nachdem er bei den betroffenen kantonalen Dienststellen eine Analyse der Situation angefordert hatte. Die Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW), die für die Regulierung geschützter Arten zuständig ist sowie die Dienststelle für Landwirtschaft (DLW), die für den Herdenschutz zuständig ist, haben 7 getötete Nutztiere auf einer nicht schützbaren Alpe gezählt. Gemäss der DJFW ist die Präsenz eines einzelnen Wolfs nachgewiesen.
Die Voraussetzungen für den Abschuss eines einzelnen Wolfs sind damit gemäss Artikel 9bis der revidierten Bundesverordnung über die Jagd (JSV) erfüllt. Die am 1. Juli 2023 in Kraft getretenen neuen Bestimmungen erlauben es den kantonalen Behörden, eine Abschussbewilligung zu erteilen, wenn innerhalb von vier Monaten in geschützten oder nicht schützbaren Situationen mindestens sechs – statt wie vorher zehn – Schafe oder Ziegen getötet wurden.
Der Abschussentscheid wird am Freitag dem 18. August 2023 im Amtsblatt veröffentlicht werden. Die Bewilligung ist 60 Tage lang gültig, solange sich Nutztiere im Abschussperimeter befinden und ein Schadenpotenzial besteht.
Quelle: Kapo Wallis
Titelbild: Symbolbild (© Kapo Wallis)