N8 / Brünig BE: Anpassung der Signalisation

Im Rahmen eines Projekts zur Optimierung der Sicherheit für Motorradfahrende auf der Berner Seite des Brünigpasses hat das ASTRA in den letzten Monaten verschiedene Massnahmen umgesetzt.

Als letzte Massnahme wird nun die Geschwindigkeitssignalisation im Bereich der Umfahrung Brienzwiler angepasst. Zukünftig gilt zwischen der Wildtierquerung und der Passhöhe die allgemeine Höchstgeschwindigkeit ausserorts. Die gefahrene Geschwindigkeit ist dabei stets den Umständen anzupassen, namentlich den Strassen-, Verkehrs- und Sichtverhältnissen.

Auf der Berner Seite der Brünigpassstrasse hat das ASTRA dieses und letztes Jahr verschiedene Massnahmen zur Erhöhung der Sicherheit für die Motorradfahrenden getroffen. So wurden etwa Schachtdeckel mit einer Beschichtung versehen, um die Rutschgefahr zu verringern, Leitplanken mit einem Unterfahrschutz ergänzt oder die Kurvenführung mittels Leitpfeilen verbessert.

In der sogenannten „Seilkurve“ oberhalb des Soliwaldtunnels wurden entlang der Mittellinie Kreise in verschiedener Grösse angebracht, um den sich verengenden Kurvenradius frühzeitiger erkennbar zu machen. Hintergrund sind verschiedene Unfälle mit Motorradbeteiligung, die sich in den letzten Jahren ereignet haben und die Bestrebungen des ASTRA, neuartige Massnahmen zur Reduktion des Unfallrisikos bei Motorradfahrenden im Sinne eines Pilotprojektes in der Praxis zu prüfen.

Als weitere Massnahme wurde die Signalisation der Höchstgeschwindigkeit unter die Lupe genommen. Grundsätzlich gilt über die gesamte Brünigpassstrasse (Brienzwiler, BE bis Lungern, OW) die allgemeine Höchstgeschwindigkeit ausserorts. Einzig im Bereich der Umfahrung Brienzwiler gilt eine abweichende Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h.

In den letzten Monaten wurde ein detailliertes Gutachten erstellt mit dem Fazit, die abweichende Höchstgeschwindigkeit in diesem Abschnitt aufzuheben, sodass ab der Wildtierquerung Brienzwiler bis zur Passhöhe die allgemeine Höchstgeschwindigkeit ausserorts gilt.

Gründe für die Anpassung der Geschwindigkeitssignalisation

Weder des Unfallgeschehen noch ein anderes, mögliches Kriterium gemäss Art. 108 Abs. 2 SSV rechtfertigen die heutige Signalisation. Einzig die nötige Sichtweite (Anhaltesichtweite im Soliwaldtunnel) wird partiell unterschritten. Dies allein reicht für die Herabsetzung der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit jedoch nicht aus, da ansonsten auf einer Passstrasse wie dem Brünig die signalisierte Geschwindigkeit in praktisch jeder Kurve angepasst werden müsste.

Mit der angepassten Geschwindigkeitssignalisation werden hingegen verschiedene positive Effekte erreicht. Da sich im jetzigen Zustand nur eine kleine Minderheit an die signalisierte Geschwindigkeit hält, kommt es im Soliwaldtunnel oft zur Kolonnenbildung. Dies führt zu gefährlichen Überholmanövern nach dem Tunnel, selbst über die Sicherheitslinie hinweg. Mit der zukünftig geltenden allgemeinen Höchstgeschwindigkeit ausserorts kann diese Gefahr reduziert werden. Weiter wird die Geschwindigkeitssignalisation vereinheitlicht, da im gesamten Ausserortsbereich am Brünigpass (Berner und Obwaldner Seite) bereits die Höchstgeschwindigkeit ausserorts gilt. Der Charakter einer Passstrasse wird so verdeutlicht und die Wahl der angemessenen Geschwindigkeit bewusst auf die Verkehrsteilnehmenden übertragen. Letztendlich gilt weiterhin die Grundregel, dass die Geschwindigkeit den Umständen anzupassen ist und dass nur so schnell gefahren werden darf, dass innerhalb der überblickbaren Strecke angehalten werden kann.

Die Verfügung zur Anpassung der Geschwindigkeitssignalisation wurde Mitte Juli 2023 im Bundesblatt publiziert. Gegen die Massnahme sind keine Beschwerden eingegangen, sodass die Massnahme nächste Woche umgesetzt werden kann.

Aufruf zur Teilnahme an Umfrage

Mit der Anpassung der Geschwindigkeitssignalisation wird die letzte Massnahme umgesetzt. Diese werden mit verschiedenen Mitteln auf ihre Wirksamkeit überprüft. Mittels einer breit gestreuten Umfrage will das ASTRA auch Rückmeldungen der Verkehrsteilnehmenden einholen. Die Umfrage ist unter folgendem Link erreichbar: N8 Brünig: Umfrage zu den umgesetzten Massnahmen. Der Link zur Umfrage ist auch auf der Website Tunnelsicherheit A8 aufgeschaltet.

 

Quelle: Bundesamt für Strassen ASTRA
Bildquelle: Bundesamt für Strassen ASTRA

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