Rutsch in Schwanden GL: Schäden durch Wagenrunse sind gedeckt
Für alle Gebäude im betroffenen Gebiet der Wagenrunse gilt – diese sind bei der Glarnersach gegen Elementarschäden grundsätzlich zum Neuwert versichert.
Und der Rutsch in Schwanden gilt versicherungstechnisch als Elementarereignis.
Der grosse Erdrutsch Wagenrunse in Schwanden hat massive Schäden an Gebäuden und Hausrat verursacht. Das Schadenereignis gilt versicherungstechnisch als Elementarereignis. Damit ist die Versicherungsdeckung für versicherte Sachen gegeben. Allerdings wird sich die Schadenerledigung in vielen Fällen verzögern, weil das betroffene Gebiet nicht zugänglich ist. Weitere grosse Erd- und Geröllmassen drohen abzustürzen. Sie stellen damit eine erhebliche Gefahr für Personen sowie Gebäude und Sachwerte dar. Aus Sicherheitsgründen bleibt das Gebiert gesperrt. Somit kann auch über die Schadenhöhe vorerst nur spekuliert werden. Sicher wird es eines der teuersten Schadenereignisse der letzten 30 Jahre.
Gebäudeschäden sind gedeckt
Alle Gebäude im betroffenen Gebiet der Wagenrunse sind bei der Glarnersach gegen Feuer- und Elementarschäden grundsätzlich zum Neuwert versichert. Übersteigt die Altersentwertung eines Gebäudes 50 Prozent des Neuwertes, erfolgt die Versicherung zum doppelten Zeitwert. Mehrere Gebäude sind vollständig zerstört, andere erheblich und weitere kaum oder (noch) nicht beschädigt. Die abgestürzten Schuttmassen sind wegen nachfliessendem Wasser jedoch weiterhin in Bewegung und werden das Schadenbild zusätzlich beeinflussen. Dies und auch spätere Erdrutsche haben keinen Einfluss auf die Versicherungsdeckung. Auch neue oder weiter entstehende Schäden sind gedeckt.
Betriebsfahrhabe und Hausrat
Der Abschluss von Hausrat- und/oder Betriebsfahrhabeversicherung liegt in der Eigenverantwortung jeder/jedes Einzelnen. Sofern eine Versicherungspolice abgeschlossen ist, wird die entsprechende Versicherungsgesellschaft für entstandene Schäden einzustehen haben.
Bei der Glarnersach versicherte Personen dürfen auf eine grosszügige Auslegung der Deckung sowie eine rasche und unbürokratische Schadenerledigung zählen. Aufwendungen für erhöhte Lebenshaltungskosten (Mehrkosten für Unterkunft, Verpflegung und dergleichen) aus der Unbenutzbarkeit der betroffenen Räume werden übernommen. Für zerstörten Hausrat wird die Glarnersach im Rahmen der Versicherungsdeckung sofort Zahlungen leisten.
Schadenerledigung
Die Glarnersach hat für alle bei ihr abgeschlossenen Policen vorsorglich einen Schaden eröffnet und wird die Versicherten im Detail über das weitere Vorgehen informieren. Für die Regulierung der Gebäudeschäden dürfte allerdings für alle Beteiligten noch Geduld gefragt sein. Erst wenn der Zugang zum Gebiet uneingeschränkt möglich ist, können Schadenaufnahmen erfolgen. Diese Zeit nützen die Mitarbeitenden der Glarnersach, um sich bestmöglich auf eine rasche Schadenaufnahme vorzubereiten. Bis dahin steht sie allen Versicherten und Interessierten für Auskünfte zur Verfügung. Auf der Homepage der Glarnersach findet sich ab dem 7. September 2023 eine Liste mit Antworten zu den wichtigsten Fragen (glarnersach.ch/wagenrunse).
Gefahrenzone?
Auch wenn Gebäudeschäden finanziell abgesichert sind, könnten dem Wiederaufbau bzw. der Wiederinstandstellung von Gebäuden Hindernisse im Wege stehen. Sollten die von Kanton und Gemeinde eingesetzten verantwortlichen Fachleute das betroffene Gebiet als rote Zone einstufen, könnten Einschränkungen und Bauverbote die Folge sein. Für solche Fälle müssen alle Beteiligten Lösungen für die betroffenen Gebäudeeigentümer finden. Die Glarnersach wird sich in diese Diskussionen konstruktiv einbringen.
Quelle: Glarnersach
Bildquelle: Glarnersach