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Kanton Zürich: Taxigesetz per 1. Januar 2024 in Kraft

02.10.2023 |  Von  |  Beitrag, Schweiz, Zürich

Gesetz und Verordnung über den Personentransport mit Taxis und Limousinen treten per 1. Januar 2024 in Kraft, gleichzeitig mit den beiden Reglementen zur Taxilampe und zur kantonalen Limousinen-Plakette.

Für die Gesuche und die Registrierung wird ein Online-Portal zur Verfügung gestellt.

Am 9. Februar 2020 hat das Zürcher Stimmvolk das Gesetz über den Personentransport mit Taxis und Limousinen (PTLG) angenommen. Dagegen wurde Beschwerde erhoben, die 2021 vom Bundesgericht abgewiesen wurde. Mit dem neuen Gesetz wird das Taxi- und Limousinenwesen kantonalisiert. Anbieterinnen und Anbieter von Taxidiensten brauchen deshalb künftig kantonale Taxibewilligungen und eine kantonale Taxilampe. Für Limousinendienste besteht neu eine Meldepflicht. Zudem müssen Zürcher Limousinen mit einer Plakette ausgerüstet werden.

Am 24. Mai 2023 hat der Regierungsrat die Verordnung über den Personentransport mit Taxis und Limousinen (PTLV) erlassen. Die Verordnung regelt den Vollzug des Gesetzes, namentlich das Bewilligungsverfahren für Taxi- sowie das Meldeverfahren für Limousinendienste. Dagegen sind zwei Beschwerden erhoben worden. Eine richtet sich gegen das Anwerbeverbot auf öffentlichen Parkplätzen in Sichtweite von Taxistandplätzen (§§ 16 und 17 je Abs. 2 sowie § 20 PTLV), auf die andere traten Verwaltungs- und Bundesgericht wegen verpasster Rechtsmittelfrist nicht ein. Da die noch hängige Beschwerde einem Inkrafttreten der Erlasse mit Ausnahme dieser Bestimmungen nicht entgegensteht, hat der Regierungsrat Gesetz und Verordnung auf den 1. Januar 2024 in Kraft gesetzt. Auf den gleichen Zeitpunkt werden zwei Reglemente der Volkswirtschaftsdirektion mit Vorgaben zur Taxilampe und zur Limousinen-Plakette in Kraft treten.

Weitere Informationen zum Vollzug, insbesondere zum Gesuchs- und Registrierungsverfahren, werden laufend auf der kantonalen Webseite der Fachstelle für Gewerbsmässige Personenbeförderung beim Amt für Mobilität bereitgestellt. Für die automatisierte Abwicklung der Verfahren wird ein Online-Portal zur Verfügung gestellt. Ausserdem wird das Amt für Mobilität in den Strassenverkehrsämtern Zürich und Winterthur Zweigstellen betreiben, die von Anbieterinnen und Anbietern von Taxi- und Limousinendiensten persönlich aufgesucht werden können.

Der Regierungsratsbeschluss Nr. 1131/2023, das „Reglement über die Vorgaben zur kantonalen Limousinen-Plakette“ und das „Reglement über die Vorgaben zur kantonalen Taxilampe“ sind unter www.zh.ch/rrb verfügbar.

 

Quelle: Kanton Zürich
Titelbild: Symbolbild © Michael Derrer Fuchs – shutterstock.com

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