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Von vergorenem Dosenfisch, einem Garagentor für die Grossmutter und einer Zollkontrolle zum Geburtstag

12.10.2023 |  Von  |  Beitrag, Schweiz

Der Zoll erhält jeden Tag Dutzende Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern aus dem In- und Ausland, die wissen möchten, was sie bei der Ein- und Ausfuhr von Waren beachten müssen.

Forum Z. hat eine Auswahl von Schreiben zusammengestellt – frei nach dem Motto „Es gibt nichts, was es nicht gibt“.

Umzug von der Schweiz ins Fürstentum Liechtenstein

„An welchem Grenzübergang muss ich mein Umzugsgut anmelden, wenn ich von der Schweiz ins Fürstentum Liechtenstein ziehe?“

Dies gilt: Seit 1924 bilden die Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein eine Zollunion. Das heisst, Waren zur Ein-, Aus- oder Durchfuhr müssen nur an den Aussengrenzen zur EU angemeldet werden. Einen Umzug von der Schweiz ins Fürstentum Liechtenstein gilt als normaler Inlandtransport. Es gibt also bei der Überfahrt keine Grenzformalitäten.

Vergorener Dosenfisch

„Ein schwedischer Freund will uns – weil wir dies noch nicht kennen – zwei Portionen Sürströmming als Geschenk zukommen lassen. Leider kann er nicht selber in die Schweiz kommen. Daher möchte er uns die beiden Dosen zusammen mit einer Flasche Aquavit (Kümmelschnaps) per Post in die Schweiz schicken. Weil man ja darüber so allerhand liest, fragen wir Sie an, ob und zu welchen Bedingungen wir diese Dosen einführen dürfen.“

Dies gilt: Sürströmming, zu Deutsch „saurer Hering“, ist eine intensiv riechende, schwedische Fischspeise in Konservendosen, die mittels Milchsäuregärung haltbar gemacht wird. Da diese Dosen aufgrund der stetig fortschreitenden Gärung des Inhalts unter Druck stehen, empfehlen wir Ihrem Freund abzuklären, ob der Versand dieser Spezialität den Transportvorschriften im Post- oder Kurierverkehr entspricht. Ausserdem möchten wir Sie noch darauf hinweisen, dass Schnaps bei der Einfuhr im Kurier- und Postverkehr nicht zollfrei als Geschenk verzollt werden kann, sondern voll abgabenpflichtig ist. Sämtliche Details können sie folgendem Link entnehmen: Geschenke.


„Nein, nein, meine Herren, kein Chemieunfall; wir haben nur eine Dose Sürströmming geöffnet…“ (Roman Dörr, BAZG)


Garagentor für die Grossmutter

„Ich möchte meiner Grossmutter, die in der Schweiz lebt, mit einem Lieferwagen ein Garagentor im Wert von 4’000 Euro bringen, das sie bei einem deutschen Hersteller bestellt hat. Muss mich meine Grossmutter an die Grenze stellen, damit ich für sie das Tor als abgabenfreie Ware im Reiseverkehr einführen kann?“

Dies gilt: Aufgrund der Tatsache, dass Sie das Garagentor einer Drittperson über die Grenze bringen müssen, gilt es als Handelsware. Das heisst, das Tor muss mittels Einfuhranmeldung, die im E-dec-Web erstellt werden kann, zu den Öffnungszeiten über einen besetzten Grenzübergang eingeführt werden. Um bei der Verzollung Zeit und Nerven zu sparen, empfehlen wir Ihnen, vor Ort einen Grenzspediteur zu engagieren, der Ihnen bei den Grenzformalitäten behilflich ist.

Links: Reisen und Einkaufen – Einfuhr in die Schweiz und Information Firmen – Einfuhr in die Schweiz


Zöllnerin: „Was ist denn hier passiert? Wir haben doch ausdrücklich gesagt, dass vor einer Verzollung nichts beschaut wird.“ Kunde: „Grossmutter wollte unbedingt ihr Garagentor sehen. Dann ist es vom Anhänger gefallen.“ (Roman Dörr, BAZG)


Weihrauch

„Ich mache zurzeit Ferien in den Arabischen Emiraten und würde gerne Weihrauch als Souvenir nach Hause mitnehmen. Wie muss ich den verzollen? Gilt Weihrauch als Tabak?“

Das gilt: Weihrauch ist kein Tabak. Es handelt es sich um Harzklümpchen oder -körner der Boswellia-Bäume, welche hauptsächlich in Afrika, Arabien, Indien und Pakistan wachsen. Beim Verbrennen löst sich das Harz in einen aromatischen, wohlriechenden Rauch auf. Sie dürfen den Weihrauch im Rahmen der Wertfreigrenze des Reiseverkehrs zum privaten Gebrauch einführen.

Link: Reisen und Einkaufen – Einfuhr in die Schweiz

Zollkontrolle zum Geburtstag

„Mein Freund hat mir kürzlich gesagt, er sei an der Grenze, im Gegensatz zu seinen Kollegen, noch nie vom Zoll kontrolliert worden. Da mein Schatz bald Geburtstag hat, habe ich mir eine spezielle Überraschung für ihn ausgedacht und frage Sie deshalb an, ob es möglich ist, ihm beim nächsten Grenzübertritt eine Zollkontrolle zu schenken, bei der er so richtig drankommt? Ich möchte es mir nicht entgehen lassen zuzusehen, welch grosse Augen mein Freund macht, wenn dieser Wunsch in Erfüllung geht.“

Dies gilt: Zollkontrollen an der Grenze und im Inland werden im Rahmen der gültigen Gesetze auf einen Verdacht respektive eine Anordnung hindurchgeführt. Sie können daher von Privatpersonen nicht einfach gewünscht werden. Damit ihr Freund dennoch auf seine Rechnung kommt, empfehlen wir Ihnen, mit ihm einen Tag der offenen Tür zu besuchen. Diese Anlässe sind zwar eher selten, werden aber, wenn sie stattfinden, jeweils über die Medien bekanntgegeben. Bei einer solchen Gelegenheit, können wir Ihnen zeigen, was bei einer Zollkontrolle passiert.


„Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag. Sie sind verhaftet.“ (Roman Dörr, BAZG)


 

Quelle: Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG
Titelbild: Symbolbild © Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG

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