Fürstentum Liechtenstein: Aktualisierung der Betäubungsmittelverordnung
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 24. Oktober 2023 eine Abänderung der Betäubungsmittelverordnung beschlossen.
Die Betäubungsmittelverordnung regelt die Bewilligung und die Kontrolle von Betäubungsmitteln, psychotropen Stoffen, Vorläuferstoffen und Hilfschemikalien sowie von Rohmaterialien und Erzeugnissen mit betäubungsmittelähnlicher Wirkung.
In den Anhängen dieser Verordnung sind die Verzeichnisse der kontrollierten Substanzen enthalten. Die laufende Ergänzung dieser Verzeichnisse ist unter anderem eine Massnahme zur Bekämpfung des Drogenhandels.
In der Schweiz wurde am 9. Oktober 2023 eine Änderung der schweizerischen Betäubungsmittelverzeichnisverordnung (BetmVV-EDI) in der Amtlichen Sammlung (AS) veröffentlicht, die gleichentags in Kraft getreten ist. Diese Änderung wird nachvollzogen, damit es in Liechtenstein in Bezug auf kontrollierte Substanzen keine Abweichungen zur Schweiz gibt. Die Aktualisierung der Betäubungsmittelverordnung erfolgt daher zeitnah mit der Änderung der schweizerischen BetmVV-EDI.
Mit den neu aufgenommenen Substanzen konnte im internationalen Umfeld Handel zur missbräuchlichen Verwendung als Designer-Drogen bereits festgestellt werden, bzw. kann damit gerechnet werden. Diese Substanzen müssen somit neu einer Kontrolle unterliegen.
Quelle: Fürstentum Liechtenstein
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