Kanton Graubünden: Verfahren wegen Gino Mäders Unfall eingestellt
Die Staatsanwaltschaft Graubünden hat am 2. November 2023 die zur Klärung des tödlichen Unfalls des Radrennfahrers Gino Mäder anlässlich der Tour de Suisse 2023 eröffnete Strafuntersuchung eingestellt.
Das Verfahren war unmittelbar nach dem Unfall vom 15. Juni 2023 eingeleitet worden. Bei diesem Unfall war Gino Mäder bei der Abfahrt in Richtung La Punt von der Strasse abgekommen und hatte sich dabei schwere Verletzungen zugezogen. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig.
Die 5. Etappe der Tour de Suisse 2023 führte am Nachmittag des 15. Juni 2023 über den Albulapass in Richtung La Punt. Bei dieser Abfahrt stürzte Gino Mäder und zog sich schwere Verletzungen zu, an welchen er am Folgetag im Kantonsspital Graubünden in Chur verstarb.
Die Staatsanwaltschaft Graubünden eröffnete unmittelbar nach dem Ereignis eine Strafuntersuchung zur Abklärung dieses Unfallereignisses. Gestützt auf das Untersuchungsergebnis, insbesondere die durchgeführten Befragungen, die Überprüfung des von Gino Mäder gefahrenen Fahrrades sowie das Ergebnis der Untersuchung der Leiche durch das Institut für Rechtsmedizin des Kantonsspitals Graubünden, konnte keiner Drittperson ein strafrechtlich relevantes Verschulden am Tod von Gino Mäder angelastet werden. Die rechtsmedizinischen Abklärungen zeigten, dass sich Gino Mäder beim Unfall derart schwerwiegende Kopfverletzungen zugezogen hatte, dass er diesen vorhersehbar am Folgetag erlag. Gemäss Untersuchungsergebnis fuhr Gino Mäder ausgangs einer Links- bzw. eingangs einer Rechtskurve ohne Dritteinwirkung über den rechten Strassenrand hinaus und stürzte über die abfallende Böschung und eine Bachverbauung in ein Bachbett.
Es fanden sich keine Hinweise darauf, dass dieses Ereignis im Zusammenhang mit dem Unfall von Magnus Bratli Sheffield steht, der in einer früheren Fahrergruppe an derselben Stelle von der Strasse abgekommen war. Organisiert wurde die Rennveranstaltung vom Verein Tour de Suisse mit verschiedenen Bereichsverantwortlichen. Es wurde festgestellt, dass die für die Sicherheit zuständigen Funktionäre über adäquate Pflichtenhefte verfügten, denen am Unfalltag nachgelebt wurde.
Die Unfallkurve war von den Verantwortlichen nicht als warnerforderlich eingestuft worden, was unter Beachtung der örtlichen Gegebenheiten nicht zu beanstanden ist.
Quelle: Kanton Graubünden
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