Klimakleber – was dürfen Sie als Autofahrer dagegen tun?
Ein Fachbeitrag von
Sie begannen mit einem harmlosen, von der Meinungsäusserungsfreiheit geschützten, politischen Statement und wurden zum strafbaren öffentlichen Ärgernis – die Klimakleber. Strafrechtlich sind ihre Aktionen als Nötigungen zu qualifizieren; Straftaten also, welche die Polizei beenden oder verhindern muss. Nötigungen sind Vergehen, welche den Einsatz sämtlicher Zwangsmassnahmen rechtfertigen: Auch eine Haft.
Genötigte Private dürfen im Notstand bis zum Eintreffen der Polizei die Störung beseitigen. Dazu gehört der Wegtransport der Klimakleber, notfalls mit angemessener Gewalt; nicht aber Körperverletzung, Gefährdung des Lebens und Beleidigung.
Keine Zwangsmassnahmen von Polizei und von Privaten sind hingegen möglich, wenn die Klimakleber nicht nötigen und kein Privateigentum beeinträchtigen – wenn sie sich z.B. an Brücken kleben. Hier kann nur zum Selbstschutz der Klimakleber eingeschritten werden.
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Titelbild: Pusteflower9024 – shutterstock.com