Kanton Glarus: Feuerwehrersatzsabgabe bleibt unverändert

Der Regierungsrat belässt den Anteil der Glarnersach an der Feuerwehrpflichtersatzabgabe für das Jahr 2024 unverändert bei 45 Prozent.

Das Brandschutzgesetz legt fest, dass die Feuerwehrpflichtersatzabgabe auf die Feuerwehren und das Feuerwehrinspektorat aufgeteilt wird.

Der Regierungsrat legt die Aufteilung jährlich aufgrund der Finanzsituation im Feuerwehrwesen fest.

Zudem werden die Feuerwehrdefizite zu 80 Prozent für Feuerwehrmaterial und 50 Prozent für Feuerwehrmagazine ausgeglichen, um die Gemeinden von entsprechenden Ausgaben zu entlasten.

Der Regierungsrat belässt den Anteil der Glarnersach an der Feuerwehrpflichtersatzabgabe für das Jahr 2024 unverändert bei 45 Prozent.

 

Quelle: Kanton Glarus
Titelbild: Symbolbild © Kanton Glarus

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